10. April 2008
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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ob sich unserer Gesundheitsministerin
ihr "smartes" Lächeln mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vertieft hat ist nicht bekannt. Fakt ist aber, Viagra gibt es nicht auf Rezept der gesetzlichen Krankenkassen, sondern wird ausschließlich auf Privatrezept ausgestellt.
das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Mittwoch
09.04.2008 das letzte Wort gesprochen. Seit Januar 2004 gilt das neu Gesetz, wonach sämtlich Medikamente zur Behebung von Erektionsstörungen nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt werden. Dieses Gesetzt "zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenkassen" bleibt also weiter in Kraft. Der Mann (Diabetiker), welcher geklagt hatte, berief sich dabei auf die Ungleichbehandlung von gesetzlich Kranken versicherten und privat Kranken versicherten.
So erhalten Beamte, welche überwiegend privat Kranken versichert sind
über Ihren Dienstherren, durch die Beihilfeansprüche, eine Beihilfe zum Kauf von Viagra. Das resultiert aus dem "besonderen beamtenrechtlichen Schutz" so die Argumentation der Bundesverfassungsrichter. Und weiter, es ist rechtens, wenn der Gesetzgeber aus Kostengründen beschließe, das die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen an
"ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" festgemacht werde. Mit anderen Worten, der "Spaß" gehört nicht zu den drei vorgenannten Bestimmungen und muss deswegen selbst bezahlt werden. Beschwerde unzulässig. Siehe auch: Braucht ein Beamter Viagra?
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten sich "alles zu leisten, was dazu dient die Gesundheit zu erhalten, bzw. diese wieder her zu stellen". So lautet der Beschluss. Viagra gehört nun definitiv, ein für alle mal, nicht dazu. Also nüscht mit Viagra auf Kassen-Rezept.
Männer mit Erektionsstörungen
und gesetzlich Kranken versichert müssen ihre Viagra selber bezahlen. Spätestens jetzt könnte der eine oder andere Mann zu der Überlegung gelangen die gesetzliche Krankenkasse zu Gunsten der privaten Krankenversicherung zu wechseln. Und so abwegig ist der Gedanke nicht. Schließlich hat das Ganze auch etwas mit Lebensqualität und Wohlbefinden zu tun.
Sollten Sie sich mit dem Gedanken die Krankenversicherung
zu wechseln tragen, so steht Ihnen der unabhängige Versicherungsmakler zur Verfügung. Versicherungsmakler beraten neutral, unabhängig und nehmen sich Zeit für das Beratungsgespräch mit Ihnen.
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