21. April 2008
Posted in
Newsflash -
Newsflash
Leasing-Fahrzeuge:
Dübbert & Partner DAS Netzwerk bundesweit. Kontaktanfrage Telefon: 033436-376393, Fachbereiche
Wer muss die Rundfunkgebühren zahlen?
Haben Sie einen Geschäftswagen oder nutzen Sie Ihren Privatwagen gelegentlich für geschäftliche Fahrten, müssen Sie für das Autoradio bei der GEZ Rundfunkgebühren zahlen.
Das gilt selbst dann, wenn Sie bereits für ein anderes Gerät Gebühren entrichten.
Bei geschäftlichen Radios und Fernsehern gibt es nämlich keine Zweitgerätebefreiung. Die gibt es nur für rein privat genutzte Geräte. Was aber, wenn der Geschäftswagen ein Leasing-Fahrzeug ist?
Wer muss die Gebühren dann entrichten,
Sie oder der Leasing-Geber, der ja Inhaber des Fahrzeugs ist? Verbindliche Vorgaben gibt es für diesen Fall nicht. Es ist Sache der Leasing-Vertragspartner, das selbst auszuhandeln.
Regeln Sie diesen Punkt im Leasing-Vertrag,
bzw. lesen Sie genau, was in den Vertragsbedingungen zur GEZ-Gebühr steht. Sonst haften Sie als Leasingnehmer womöglich für Rundfunkgebühren, die der Leasinggeber nicht abführt. Die Gebühr für ein Radio beträgt derzeit 5,52 Euro pro Monat.
"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "
Fragen zu Ihrer KFZ Versicherung,
Dübbert & Partner, DAS NETZWERK, Kontaktformular, Tel: 033436-376393
der unabhängige Versicherungsmakler im Netzwerk von Dübbert & Partner hilft gerne weiter.
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |



