28. April 2008
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Versicherungen -
Finanzen
Wie der Nachwuchs auch im Fahrzeug
mit größtmöglicher Sicherheit mitfahren kann, zeigt eine Broschüre der Versicherer. Zudem sind Kindersitze älterer Bauart seit April verboten.
Alte Kindersitze sind nach einer Meldung
der Unfallforschung der Versicherer (UDV) seit dem 8. April 2008 verboten. Was sonst noch für die sichere Mitfahrt des Nachwuchses zu beachten ist, zeigt die aktuelle UDV-Broschüre „Kinder sichern im Auto“
Siehe auch: Unfälle und Folgen,
Unfallversicherungen aus dem Versicherungsmaklernetzwerk von Dübbert & Partner
Seit Anfang April dürfen in ganz Europa keine Kindersitze mehr verwendet werden, die nicht der Prüfnorm ECE-R 44/03 oder ECE-R 44/04 entsprechen. Darauf macht die Versicherungswirtschaft aufmerksam. Siehe auch: fingierte Verkehrsunfälle mit Personenschaden
Alte Sitze haben ausgedient
Auf jedem Kindersitz ist ein orangefarbenes Label mit einer Prüfnummer angebracht, das darüber Auskunft gibt, nach welcher Norm das Kinderschutzsystem getestet wurde. Ältere Kindersitze mit den Prüfnummern ECE-R 44/01 oder ECE-R 44/02 haben seit Kurzem ausgedient und dürfen nicht mehr verwendet werden.
Wer dennoch mit einem nicht mehr genehmigten Kindersitz im Auto erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 30 Euro rechnen – bei mehreren nicht vorschriftsmäßig gesicherten Kindern drohen sogar 35 Euro.
Deutlich erhöhtes Risiko für ungesicherte Kinder
Obwohl es schon lange eine Sicherungspflicht für Kinder im Auto gibt, wird der Nachwuchs nach Angaben der Versicherungswirtschaft oft falsch oder manchmal auch überhaupt nicht gesichert.
Demnach sind etwa zwei von drei Kindern im Auto nicht richtig gesichert, wie Beobachtungen und Befragungen der Unfallforscher belegen.
Diese Zahlen sind erschreckend und zeugen von nur geringem Verantwortungs-Bewusstsein. Denn das Risiko, bei einem Autounfall schwere oder gar tödliche Verletzungen zu erleiden, ist Unfalluntersuchungen zufolge für ungesicherte Kinder sieben Mal höher als für vorschriftsmäßig gesicherte. Siehe auch: Fragen zur Kinderunfallversicherung beantwortet der unabhängige Versicherungsmakler
Tipps zu Kindersicherheit
Deshalb hat die Unfallforschung der Versicherer ihre Broschüre „Kinder sichern im Auto – Ratschläge – Tipps – Isofix“ aktualisiert. Auf 42 Seiten wird darin nahezu jede denkbare Frage zum Thema „Schutz von Kindern im Auto“ behandelt.
Dabei geht es nicht nur um die gesetzliche Sicherungspflicht, sondern auch um die Sicherung in Bussen, Taxen und Wohnmobilen sowie um die je nach Alter des Kindes unterschiedlichen Ansprüche an die Sicherungssysteme.
Zudem bietet die Broschüre Tipps zu Auswahl und Kauf des richtigen Kindersitzes, zur Sicherung auf Urlaubsreisen und auch eine Aufstellung der häufigsten Fehler und Todsünden, die bei der Mitnahme des Nachwuchses im Auto gemacht werden und die Kindersicherheit besonders gefährden.
Die Broschüre kann kostenfrei per E-Mail bestellt werden oder über diesen Internetlink heruntergeladen werden. (verpd)
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