Versicherungsprüfung durch Experten: kostenlos, leistungsorientiert, beitragsoptimal.

Benutzerbewertung: / 0
SchwachPerfekt 

Dübbert & Partner DAS Netzwerk, Versicherungen, Finanzdienste & Mehr. Kontaktformular

komplizierte Rentenberechnungen

die kein Bürger versteht.Was soll der Bürger prüfen, wenn ihm die Renten-Berechnungsformeln nicht geläufig sind? Rente mit 60, 65, 67, 70 Jahren?

Fehler bei der Rentenversicherung

fast so kompliziert wie Rentenformeln und Renteninformationen sind so manche Erwerbsbiographien der Rentenversicherten. Somit ist schon mal sicher gestellt, dass kein Rentenversicherungspflichter (oder ehemalig Rentenversicherungspflichter) seine Rentenanwartschaften ohne fachliche Renten-Expertenhilfe kontrollieren kann.

Rentenversicherungsträger können nur berechnen was ihnen vorliegt.

somit ist es wichtig der Rentenversicherung die vollständigen Renten versicherungspflichtigen Zeiten vor zulegen. Falsche oder nicht vollständige Rentenzeiten führen zu falschen Rentenberechnungen. Mit den gerichtlich zugelassenen Rentenberatern sind sie auf der sicheren Seite. Freie, zugelassene Rentenberater sind ausschließlich ihren Mandanten verpflichtet.

Siehe auch: 600.000 Rentenkonten ungeklärt

Das Landessozialgericht Hessen hatte sich mit der Frage zu befassen, ob versehentlich zu viel gezahlte Rente in jedem Fall zurückgezahlt werden muss.

Darf man auf einen Rentenbescheid vertrauen?

(verpd) Liegen einem Rentenbescheid komplizierte Berechnungen zugrunde, so darf ein Versicherter grundsätzlich auf dessen Inhalt vertrauen. Das gilt zumindest dann, solange er wahrheitsgemäße Angaben gemacht hat.

Eine versehentlich zu viel gezahlte Rente kann daher nicht zurückgefordert werden. Der Rentenversicherungs-Träger ist außerdem auch in Zukunft an seinen fehlerhaften Bescheid gebunden, so das Hessische Landessozialgericht in einer Entscheidung vom 29. Februar 2008 (Az.: L 5 R 195/06).

Verspäteter Bescheid

Nach einer recht komplizierten Berufsbiografie war der Kläger erwerbsunfähig geworden. Die von ihm beantragte Zahlung von Erwerbsunfähigkeit-Rente konnte er erst im Rahmen einer Klage gegen den Rentenversicherungsträger durchsetzen.

Der die monatliche Rente auch für die Vergangenheit festsetzende Bescheid erging erst knapp neun Monate später und wurde dem im vorangegangenen Rechtsstreit für den Kläger tätigen Anwalt zugestellt.

Für den Rechtsanwalt war der Fall längst abgeschlossen. Er leitete den Rentenbescheid daher ungeprüft an seinen ehemaligen Mandanten weiter.

Hinweis auf Vertrauensschutz

Bei einer internen Prüfung des gesetzlichen Rentenversicherers stellte sich später heraus, dass dem Kläger versehentlich eine zu hohe Rente zugebilligt wurde. Der Rentenversicherer hob seinen Bescheid daher auf und forderte den bis dahin zu viel gezahlten Betrag zurück.

Der Kläger dachte jedoch nicht daran, der Zahlungsaufforderung zu folgen. Er berief sich auf Vertrauensschutz gemäß Paragraf 45 SGB X (Sozialgesetzbuch 10) und zog gegen den Rentenversicherungs-Träger vor Gericht. Dort pochte er gleichzeitig darauf, dass ihm die Rente trotz der falschen Berechnung auch in Zukunft in der Höhe des Erstbescheides zu zahlen sei.

Mit Erfolg. Denn anders als vom gesetzlichen Rentenversicherer behauptet hat der Kläger nach Ansicht des Gerichts nicht grob fahrlässig die Rechtswidrigkeit des ersten Rentenbescheides verkannt.

Vergeblicher Hinweis auf Prozessbevollmächtigten

Aufgrund der komplizierten Rentenberechnung war es für ihn unmöglich, die Fehlerhaftigkeit des Bescheides zu erkennen.

Der Rentenversicherer kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Rentenbescheid dem ehemaligen Rechtsvertreter des Klägers überlassen wurde und dieser den Fehler hätte erkennen müssen.

Die Sache war für den Anwalt abgeschlossen. Selbst wenn er den Bescheid überprüft und nicht einfach an seinen Ex-Mandanten weitergeleitet hätte, muss sich dieser das Wissen seines ehemaligen Prozess-Bevollmächtigten nicht zurechnen lassen, so das Gericht.

Eine Revision gegen die Entscheidung ließen die Richter nicht zu.

DAS Netzwerk Dübbert & Partner Fachbereiche 

zugelassene Rentenberater und unabhängige Versicherungsmakler beraten zu den gesetzlichen Renten und zur privaten Altersvorsorge.

Dübbert & Partner DAS Netzwerk, Versicherungen, Finanzdienste & MehrKontaktformular

Share this post



Weitere Artikel

Experten-Fachbereiche

 Dübbert&Partner             mehr Info

                 mehr Info

  mehr Info

 

                                                      mehr Info

Who's Online

Wir haben 5 Gäste online