10. Mai 2008
Posted in
Versicherungen -
Versicherung News
DAS Netzwerk Dübbert & Partner, Versicherungen, Finanzen & Mehr, Kontaktformular. Beratung und Betreuung bundesweit.
Waisenrente und was Sie wissen sollten
Waisenrente wir immer dann geleistet, wenn sich der Berechtigte in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befindet. Ungerechtfertigte Zahlungen werden zurück gefordert.
Schulabgänger oder Ende der Ausbildung
ganz schön kompliziert die Regelungen. Waisenrente erhält wer Vollwaise oder Halbwaise ist. Also Kinder die einen oder beide Elternteile verloren haben. Berechtigt sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr, maximal bis zum 27 Lebensjahr. Darüber hinaus kann angerechnet werden, das freiwillige soziales oder ökologische Jahr.
über 18 Jahre bis 27 Jahre
wird die Waisenrente nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Um hier auf der rechtlich sicheren Seite zu sein und Rückzahlungen zu vermeiden, empfiehlt es sich die zugelassenen Rentenberater oder die zuständige Rentenstellen zu konsultieren.
eine Verlängerung über 27 Jahre
ist während einer Ausbildung möglich für den abgeleisteten Wehrdienst oder den Zivildienst. Allerdings wird während der Zeit von Wehrdienst, Zivildienst und Arbeitslosigkeit nach dem 18. Lebensjahr keine Waisenrente bezahlt.
Rückzahlung der Waisenrente
viele Abbrecher, die ihre Ausbildung oder das Studium abbrechen "vergessen" sich bei den Rententräger abzumelden. Das hat zur Folge, dass die Überzahlung der Waisenrente zurück gefordert wird. Läuft die Waisenrente zu unrecht weiter, muss diese zurückgezahlt werden. Die Rententräger prüfen genau nach. So kann es durchaus passieren das die Rückforderung ein paar Monate dauert aber "vergessen" wird sie nicht.
Schulabgänger, Studienabbrecher, Zivildienstleistenden
sollten sich vorher schlau machen, ob ihnen die Waisenrente weiter zu steht. Ärgerlich wenn die Rententräger drauf kommen das die Waisenrente zu unrecht gezahlt wurde. Rentenberater helfen unkompliziert weiter. Es ist wie in der gesamten Sozial-Gesetzgebung, der Bürger versteht es falsch oder gar nicht. Die Rentenexperten kennen sich im Dschungel der Sozialversicherungen aus.
wenn nicht mehr mit den Eltern versichert, was dann
auch in den privaten Versicherungen endet die "Mitversicherung" mit Abschluss der Ausbildung, der Lehre, des Studiums. Pauschal kann gesagt werden, das dann, wenn das Kind eigenständig Geld verdient auch eigene Versicherungen her müssen.
Die unabhängigen Versicherungsmakler DAS Netzwerk
beraten zu den ersten eigenen Versicherungen neutral, unabhängig und verkaufen die notwendigen Versicherungen. So viel Versicherung wie nötig, so wenig Versicherung wie möglich. Nicht jede Versicherung ist sinnvoll. Das Geld in der Ausbildung ist knapp. wesentliche Versicherungen in der Ausbildung sind die Berufsunfähigkeitsversicherung, im öffentlichen Dienst die "Restkostenabsicherung der Beihilfe, und die Unfallversicherung. Die Vermögenswirksame Leistung, soweit vom Lehrbetrieb diese gezahlt wird.
DAS Netzwerk Dübbert & Partner
Versicherungen, Finanzen & Mehr, Kontaktformular. Beratung und Betreuung bundesweit.
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |




