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Gründungszuschuss: Zusätzliches Angebot nutzen.

Wenn Sie den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beziehen, können Sie jetzt noch mit einem längerfristigen Coaching beginnen, das auch gefördert wird.

Die Frist läuft

Allerdings müssen Sie sich beeilen: Nur noch Coaching-Maßnahmen, die bis zum 30.09.2008 beendet sind, werden gefördert. Wenn Sie an einem Coaching Interesse haben, erkundigen Sie sich schleunigst bei Ihrer Arbeitsagentur nach Fördermöglichkeiten und beginnen Sie es unverzüglich. Die Förderung für das Coaching von Beziehern des Gründungszuschusses kann im ersten Jahr der Selbstständigkeit bis zu 2.000 Euro betragen. Den konkreten Betrag legt die zuständige Agentur für Arbeit fest. Gefördert werden auf der einen Seite Seminare, die Ihnen Kenntnisse für die Unternehmensführung vermitteln, beispielsweise zu den Themen

Controlling, Finanzierung oder Buchführung

Auch gefördert werden individuelle Beratungen, etwa zum Aufbau eines Buchführungssystems, oder auch Beratungen in Krisensituationen. Den Coaching-Zuschuss gibt es nicht für regelmäßig anfallende Aufgaben. Erledigt zum Beispiel Ihr Steuerberater Ihre komplette Buchführung, wird dies nicht bezuschusst.
Über die Coaching-Maßnahme bzw. den Lehrgang hinaus kann sich der Zuschuss auch auf die Fahrtkosten dorthin erstrecken. Sogar Kinderbetreuungskosten von bis zu 130 Euro pro Kind und Monat kann die Agentur im Rahmen dieser Fördermaßnahme den Beziehern des Gründungszuschusses abnehmen. Siehe auch: Fördermittelrecherche

Bis zu 4.500 Euro für Ihr Gründercoaching

Die KfW-Mittelstandsbank bietet mit dem "Gründercoaching Deutschland" eine neue bundesweite Förderung für Jungunternehmer. Haben Sie Ihren Betrieb vor nicht mehr als fünf Jahren gegründet, können Sie für Ihr Gründercoaching Zuschüsse bis zu 4.500 Euro bekommen.

Fördermittel für Gründercoaching

Berater müssen in der KfW-Beraterbörse gelistet sein. Gefördert werden Gründercoachings für eine Dauer bis zu zwölf Monaten. Der Zuschuss beträgt 50 % (Westdeutschland) bzw. 75 % (Ostdeutschland) des Beratungshonorars von maximal 6.000 €. Er wird ausschließlich für Gründercoachings durch Berater gezahlt, die in der KfW Beraterbörse gelistet sind.
Diese Förderung löst das bisherige Gründercoaching der KfW Mittelstandsbank ab. Dazu ein wichtiger Tipp: Das Gründercoaching können Sie nur einmal beantragen. Sie sind aber nicht von der Förderung ausgeschlossen, wenn Sie bereits Zuschüsse des bisherigen Gründercoaching der KfW bekommen haben. Weitere Informationen bekommen Sie unter "Mittelstandbank"

"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "

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