16. Mai 2008
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Versicherungen -
Finanzen
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Wer braucht diese Versicherung?
Im Prinzip braucht jeder, der über ein Einkommen verfügt und dieses auch benötigt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Angestellte müssen erhebliche Einkommensverluste hinnehmen
wenn sie allein auf die gesetzliche Rente angewiesen sind. Frührentner mussten im Jahr 2000 mit durchschnittlich 700 EUR monatlicher Rente auskommen.
Selbständige sind in der Regel gar nicht gesetzlich versichert und müssen ihre Absicherung daher selbst in die Hand nehmen. Siehe auch: Dread Disease Versicherung, Absicherung gegen schwere Krankheiten
Studenten, Hausfrauen oder Hausmänner
sollten eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Für Kinder ist zumindest eine Erwerbsminderungsversicherung empfehlenswert.
* Studenten sind insbesondere in ihrer Freizeit gar nicht und während des Besuchs der Universität nur unzureichend geschützt. Das Risiko, durch Krankheit oder Unfall nie arbeiten zu können, haben Studenten aber auch. Beginnen Studenten zu arbeiten, sind sie in der Regel erst nach 5 Jahren über die gesetzliche Rentenversicherung geschützt.
* Hausfrauen bzw. Hausmänner verdienen zwar kein Geld, arbeiten aber viel. Auch hier ist eine Versicherung eventuell wichtig, wenn beim Verlust der Arbeitskraft eine Ersatzperson eingestellt werden muss.
* Für Beamte ist insbesondere während Ihrer Anfangszeit im Beruf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Klausel über Dienstunfähigkeit ("Beamtenklausel") sinnvoll. In der Regel haben Beamte erst nach 5 Jahren Anspruch auf eine Zahlung durch den Dienstherrn wegen Dienstunfähigkeit.
Ursachen für Berufsunfähigkeit sind vielfälltig.
| im Detail | bedeutet |
| Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden pro Tag | keine Erwerbsminderungsrente |
| Restleistungsvermögen von 3 Stunden bis unter 6 Stunden | halbe Erwerbsminderungsrente ca. 17% vom letzten Bruttogehalt |
| Restleistungsvermögen unter 3 Stunden pro Tag | volle Erwerbsminderungsrente ca. 34% vom letzten Bruttogehalt |
Regelung für vor dem 2.1.1961 Geborene
Hier gilt, dass für die Definition des Restleistungsvermögens Ihr Beruf ausschlaggebend bleibt, die Rentenzahlung jedoch gemäß der neuen Erwerbsminderungsrente erfolgt.
| Im Detail | bedeutet |
| Wenn Sie mehr als 6 Stunden in Ihrem Beruf tätig sein können ... | keine Erwerbsminderungsrente |
| Wenn Sie zwischen 3 bis unter 6 Stunden in Ihrem Beruf tätig sein können .. | halbe Erwerbsminderungsrente ca. 17% vom letzten Bruttogehalt |
| Wenn Sie weniger als 3 Stunden in einem beliebigen Job tätig sein können... | volle Erwerbsminderungsrente ca. 34% vom letzten Bruttogehalt |
Ihre Einbuße in Zahlen:
| Brutto | 4000 € | 6000 € | 8000 € | 8600 € |
| Netto (Steuerklasse 3) | 2976 € | 3913 € | 4923 € | 5225 € |
| Erwerbsunfähigkeitsrente (alt) | 1352 € | 2028 € | 2287 € | 2347 € |
| Volle Erwerbsunfähigkeitsrente (neu) | 1261 € | 1891 € | 2133 € | 2188 € |
| Berufsunfähigkeitsrente (alt) | 901 € | 1352 € | 1525 € | 1564 € |
| Halbe Erwerbsminderungsrente (neu) | 630 € | 946 € | 1066 € | 1094 € |
Burn Out Syndrom - neues Krankheitsbild:
Erst im Jahr 2006 kam es zu einem Urteil vor dem Landgericht München, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch im Falle des Burn Out Syndoms leisten muss.
Wann leistet diese Versicherung?
Berufsunfähig ist, wer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich dauernd (oder voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen) außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung (und/oder aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten) ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Die häufigste Variante leistet ab 50%iger Berufsunfähigkeit (BU). Vereinzelt werden auch Verträge abgeschlossen, die bereits ab 25%, bzw. 33,3% eine Teil-Leistung bieten. Bitte beachten Sie aber, dass die volle Leistung dieser Angebote erst ab 75% bzw. 66,7% ausbezahlt wird.
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