16. Mai 2008
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Versicherungen -
Finanzen
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Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Versicherung leistet so lange wie die Berufsunfähigkeit besteht. Maximal zahlt der Versicherer bis zum Ablauf der Versicherung. Oft werden Verträge mit kurzer Laufzeit abgeschlossen um Beiträge zu sparen. In der Regel macht dies keinen Sinn, da ein finanzielles Problem entsteht, wenn die Leistung vor Erreichen des Rentenalters endet. Unterscheiden sich die Angebote der Versicherer. Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich enorm.
Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale sind:
* Der Preis
* 70% Preisunterschied sind durchaus möglich. Hohe Preise führen nicht unbedingt zu einem besseren Produkt. Oft ist das Gegenteil der Fall.Die Leistung
* Enorme Leistungsunterschiede sind bei dieser Versicherung normal. Top Versicherungsbedingungen sind in dieser Sparte extrem wichtig. Schlechte Versicherungsbedingungen führen im Schadenfall womöglich zu einem bösen Erwachen.
Die Antragsfragen
Eine Frage wie "waren Sie jemals krank und wenn ja warum" kann kaum jemand richtig beantworten. Da unrichtige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, sind solche Fragen gefährlich. Unter Umständen läuft dieser Vertrag ein Leben lang. Ein Wechsel des Versicherers kann nach Jahren eventuell nicht mehr möglich sein, da sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat und Sie kein Versicherer mehr aufnimmt.
Was sollten Sie bei Vertragsabschluss beachten?
Antragsfragen. Die Antragsfragen sind entscheidend für die Annahme des Antrages durch den Versicherer und eine eventuell später fällig werdende Rentenleistung. Deshalb ist es ratsam, die Fragen genau und richtig zu beantworten, ansonsten könnte die Gesellschaft bei der späteren Leistungsprüfung eine Rente ablehnen, wenn eine Erkrankung nicht angegeben wurde. Siehe auch: Dread Disease, Kapitalzahlung
Beginn der Rentenzahlung
Viele Versicherer zahlen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, auch wenn diese erst später festgestellt wird. Andere bezahlen erst von dem Tag, an dem die Berufsunfähigkeit festgestellt wurde. Beitragszuschlag nach Antragsprüfung, erlangt ein Versicherer nach erfolgter Risikoprüfung einen Beitragszuschlag, so kommt kein Vertrag zustande. Bei einem Leistungsausschluss gilt dies ebenso. In beiden Fällen unterbreitet der Versicherer ein neues Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. Erst mit Ihrer Unterschrift unter einer entsprechenden Vereinbarung wird diese auch Vertragsbestandteil. Bei schwerwiegenden Vorerkrankungen kann der Versicherer die Vertragsannahme auch ablehnen.
Beitragsstundung ab Meldung der Berufsunfähigkeit
Bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit kann einige Zeit ins Land gehen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind normalerweise auch die Beiträge zu entrichten. Viele Gesellschaften bieten für den Zeitraum von der Meldung bis zur Feststellung des Grades der Berufsunfähigkeit eine Stundung der Beiträge an.
Befristung des Rücktrittsrechts
Gemäß dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) haben die Versicherer 10 Jahre lang ein Rücktrittsrecht, wenn der Kunde im Antrag etwas verschwiegen hat, was für den Abschluss des Vertrages relevant war. Einige Versicherer haben diese Fristen auf 5 Jahre oder sogar auf 3 Jahre verkürzt. Das Recht zur Anfechtung des Vertrages, z.B. wegen des bewussten oder gewollten Verschweigens, bleibt hiervon unberührt.
Berufsdefinition:
Geben Sie im Antrag eine genaue Definition Ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit an. Beispielsweise Arzt, der Fachrichtung Orthopädie, in eigener Praxis mit operativer Tätigkeit. Die genaue Angabe Ihres Berufes kann im Leistungsfall entscheidend zur Beurteilung einer Tätigkeit in einem anderen Beruf, der Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, sein.
Berufsgruppe
Je nach dem, wie risikoreich ein Beruf eingestuft ist, desto höher kann der Beitrag für die Versicherung sein. Vergleichen Sie dazu verschiedene Gesellschaften, denn die Einstufung und damit auch der Beitrag können sich unterscheiden.
Dynamische Erhöhung des Versicherungsschutzes
Die jährliche Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsprüfung gegen Mehrbeitrag ist aufgrund der Inflationsrate/Geldentwertung/Kaufpreisentwicklung sinnvoll und wichtig. Ansonsten kann sich über die Jahre bzw. Jahrzehnte eine ehemals passende Absicherung als zu gering herausstellen.
Unser Tipp:
Sinnvoll ist ein Angebot, dass auch im Leistungsfall die Rente garantiert dynamisiert.
Karenzzeiten von 0 bis 36 Monate. Eine Karenzzeit bedeutet, dass nach Eintritt der Berufsunfähigkeit die Rentenzahlung erst nach Ablauf dieser Frist beginnt. Je länger die Karenzzeit, desto günstiger ist die Prämie. Unserer Meinung nach ist die Vereinbarung einer Karenzzeit nicht empfehlenswert, weil der Beitragsnachlass für die Verschiebung des Rentenbeginns zum einen relativ gering ist und zum anderen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit im Regelfall schwerwiegender sind als vorher angenommen; eine Verschiebung des Zahlungsbeginns in die Ferne ist für die Kunden somit eher nachteilig zu bewerten.
Nachversicherungsgarantien
Die meisten Gesellschaften bieten Möglichkeiten, die versicherte Rente aufgrund estimmter Ereignisse ohne Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Nachversicherungsmöglichkeiten werden z.B. häufig geboten bei: Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Kauf einer Immobilie, Beendigung der Berufsausbildung oder auch die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit etc.
Prognosezeitraum für die Dauer der Berufsunfähigkeit
Hier kommt es auf die Definition in den Bedingungen der Versicherungsgesellschaft an. Wird beispielsweise ein Prognosezeitraum von 3 Jahren verlangt, so ist dies für den Arzt in der Regel schwer vorhersagbar; ein Prognosezeitraum von 6 Monaten ist für den Arzt durchaus möglich. Wichtig ist, dass in den Bedingungen die Gesellschaft die Rentenzahlung rückwirkend zum Eintritt der Berufsunfähigkeit erbringt.
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