16. Mai 2008
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Versicherungen -
Finanzen
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Rechtzeitige Meldung des Versicherungsfalles
Die Berufsunfähigkeit muss dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden. Wenn man sich länger als 3 Monate Zeit lässt, kann ein Versicherer, gemäß den Standardbedingungen, erst zu diesem Zeitpunkt zur Rentenzahlung verpflichtet sein. Zwischenzeitlich gibt es viele Bedingungswerke, in denen die Versicherer dennoch die Rentenleistung erbringt, wenn die verspätete Meldung nicht schuldhaft verursacht wurde.
Unser Tipp:
Melden Sie den Verdacht einer möglichen Berufsunfähigkeit sofort an die gesetzliche Rentenversicherung und gleichzeitig auch an Ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Verzicht auf § 41 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Laut § 41 hat der Versicherer das Recht, die Prämie anzupassen bzw. sogar den Vertrag zu kündigen, wenn im nach hinein Umstände bekannt werden, die Einfluss auf den Abschluss des Versicherungsvertrages gehabt hätten.
Wie kann ich meine bestehende Versicherung kündigen?
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind in der Regel ohne Einhaltung einer Frist zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündbar. Beachten Sie aber, dass Sie vorher eine Annahmebestätigung des neuen Versicherers haben sollten. Ansonsten kann es Ihnen passieren, auf einmal ohne Versicherungsschutz dazustehen. Oft ist die Berufsunfähigkeitsversicherung auch in einer Kapitalversicherung eingeschlossen. Sie können die Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Vertrag ausschließen, um so zu preiswerterem oder besserem Versicherungsschutz zu kommen. Bitte beachten Sie aber, dass die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in der Kapitalversicherung enthalten bleiben sollte. Die Kündigung einer bestehenden Versicherung macht dann Sinn, wenn Sie
* Gesund sind und
* Für besseren Versicherungsschutz weniger bezahlen müssen oder
* Besseren Versicherungsschutz für gleiches Geld bekommen.
Wie viel Versicherungssumme benötige ich?
Durch den Wegfall der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich das Problem verschärft. Die neue Erwerbsminderungsrente führt im Ergebnis dazu, dass Sie mit einer gesetzlichen Rente eigentlich nicht mehr rechnen können. Deshalb sollten Sie den Teil Ihres Einkommens versichern, den Sie zum Leben garantiert brauchen. Die meisten Anbieter versichern nur ca. 70 ? 80 % Ihres Einkommens. Bei Hausfrauen, Studenten und Kindern ist die Versicherungssumme meist auf 1.000 € begrenzt.
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Der Beitrag der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach
* Alter
* Beruf
* Geschlecht
* Gesundheitszustand des Versicherten
* nach der Versicherungsdauer
* der Leistungsdauer
* und der Höhe der vereinbarten Rente.
Der Beitrag kann z.B. durch eine Karenzzeit reduziert werden. D.h. die Rentenzahlung beginnt z.B. erst nach einer Frist von 6 (12, 24) Monaten.Die Vereinbarung einer kürzeren Versicherungsdauer führt ebenfalls zu Einsparungen. Beachten Sie aber, dass die Leistungsdauer trotzdem mindestens bis zum 60. Lebensjahr dauern sollte, da in der Regel frühestens dann, die Altersrente beginnt. Einsparpotenzial ergibt sich auch durch die Vereinbarung von abweichendem Leistungsendalter. So können Sie beispielsweise einen Vertrag bis Endalter 55 abschließen aber vereinbaren, dass die Leistung bis Alter 65 bezahlt wird, wenn Sie vor 55 berufsunfähig werden.
Was hat sich 2001 bei der gesetzlichen Rente geändert?
Seit dem 01.01.2001 ist die beschlossene änderung der gesetzlichen Invalidenrente in Kraft. Eigene Vorsorge ist nun unverzichtbar geworden. Die Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Ersetzt wurde diese durch die Erwerbsminderungsrente, sie fällt im Vergleich deutlich geringer aus und ist mit der bisherigen Regelung nicht vergleichbar.
Regelung für nach dem 1.1.1961 Geborene:
Das bisherige System der Berufs-/bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente fällt weg. Es wird ersetzt durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente. Der erlernte Beruf bzw. die akademische Ausbildung zählen nicht mehr! Eine entscheidende änderung ist, dass nicht mehr Ihr erlernter Beruf für eine Rentenzahlung ausschlaggebend ist; allein das sogenannte "Restleistungsvermögen" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist von Bedeutung. Bewertet wird nur noch, ob Sie überhaupt noch, in welchem Beruf auch immer, in der Lage sind zu arbeiten (Restleistungsvermögen).
Im Detail bedeutet das
Restleistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens 6 Stunden pro Tag keine Erwerbsminderungsrente, Restleistungsvermögen von 3 Stunden bis unter 6 Stunden, halbe Erwerbsminderungsrente ca. 17% vom letzten Bruttogehalt, Restleistungsvermögen unter 3 Stunden pro Tag volle Erwerbsminderungsrente ca. 34% vom letzten Bruttogehalt
Regelung für vor dem 2.1.1961 Geborene
Hier gilt, dass für die Definition des Restleistungsvermögens Ihr Beruf ausschlaggebend bleibt, die Rentenzahlung jedoch gemäß der neuen Erwerbsminderungsrente erfolgt. (Quelle: inoBroker)
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