22. Mai 2008
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Versicherungen -
Versicherung News
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Missstände der Vergangenheit, die Zukunft
wie die Financial Times heute berichtet, soll es zukünftig eine erlaubte Weitergabe von Firmeninternas geben, wenn eine Straftat dahinter vermutet wird.
Empfehlung vom unabhängigen Versicherungsmakler: überprüfen Sie schon mal Ihre Rechtsschutzversicherung. Arbeitsrecht und Anstellungvertragsrechtsschutz sollten ein Muss sein.
Bespitzeln als Volkssport? in der jüngsten Vergangenheit wurde über Gammelfleich, Bestechungen, Lustreisen, Schmiergeldzahlungen, Schwarzgeldkonten und Schwarzgeldkassen berichtet. Vorgänge in Firmen, in denen (vermutlich) ganze Konzernspitzen involviert waren. Das das nicht Gut zu heisen ist, dass versteht sich von selbst. Aber,-
Schon das Morgenmagazin berichtete am 1.April 2008,
auch wenn das nur ein Aprilscherz sein sollte, von Briefen an Steuerberater zur Anschwärzung von Mandanten die Schwarzgeldkonten unterhalten, bzw. solchen Mandanten, die dem Steuerberatern bekannt seien, zur Weitergabe der Daten an das BKA, den BND. Es haben sich tatsächlich Steuerberater gemeldet! Allerdings steckte hier eine finanzielle Belohnung dahinter. Wie gesagt, es war ein Aprilscherz. Aber, in allem kann auch ein Fünkchen Wahrheit stecken.
Der erste April ist vorbei und wenn dass jetzt ein Aprilscherz ist
dann ein schlechter. Es wir darüber nachgedacht, dass das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch) um eine Paragraphen erweitert werden soll, das den Kündigungsschutz dahingehend regeln soll. Das würde bedeuten, dass ein Arbeitnehmer, der aus seinem Betrieb Missstände meldet, nicht gekündigt werden darf. Bislang galt das Loyalität-Prinzip. Will heißen, dass derjenige der interne Informationen seiner Firma publik macht, mit der Kündigung rechnen musste.
Einerseits sind diese Skandale der jüngsten Zeit
ein immenser Volkswirtschaftlicher Schaden und Andererseits natürlich auch ein großer Firmenschaden. Aber ob dieses Ansinnen der Volksvertreter das wirkliche Übel an der Wurzel packt ist fraglich. Ein Volk von Denunzianten, die Ihrem Arbeitgeber und Ihren Kollegen, Vorgesetzten "hinterherschnüffeln" und die, nach ihrem (subjektiven) Empfinden empfundenen Missstände anprangern?
Das würde auch die Politiker selber treffen
es sei angemerkt, das auch in höchsten politischen Kreisen oftmals nicht alles Gold ist was glänzt. Reger Widerstand kommt aus der Bundesvereinigung der Arbeitgeber. Und das ist nur zu verständlich. Die Mehrzahl der Unternehmer leistet saubere Arbeit und ist sich ihrer Verantwortung bewusst.
Generalverdacht und Sippenhaft?
weil ein paar Manager, was sicherlich nicht runtergespielt werden darf, den Hals nicht voll genug bekommen und jegliches Rechtsbewusstsein verloren haben,- aber gleich mit Kanonen auf Spatzen schließen? Frage; welcher ausländische Investor würde sich das freiwillig antun? Welches Betriebsklime soll da in Zukunft entstehen, wenn keiner mehr keinem vertraut?
Wo sind die Grenzen?
Bagatellen, wie hier wird der Müll nicht richtig getrennt, bis ich weis von den Konten des Chefs. "Auf Grund von konkreten Anhaltspunkten" und wenn es dem Arbeitnehmer nicht mehr zumutbar ist, dann soll er sich an eine außerbetriebliche Stelle wenden können. Definiert: wenn der Arbeitnehmer einen begründeten Verdacht und konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat hat, unmittelbar Gefahr für das Leben und die Gesundheit besteht oder für die Umwelt,- und die interne Klärung nicht ausreichend ist!
Abstimmung am 4. Juni 2008
da soll das Justizministerium, das Arbeitsministerium und das Verbraucherministerium zu einer parlamentarischen Anhörung zusammen treffen. In der Begründung wird definiert: frühzeitiges Erkennen von Missständen, abwenden von Schäden, Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer stärken, die Motivation und die Loyalität der Arbeitnehmer fördern. Das ganze, ohne zu befürchten daraus arbeitsrechtliche Konsequenzen ziehen zu müssen. Neuer Paragraph 612a BGB zum arbeitsrechtlich relevanten Anzeigerecht.
wo fängt es an, wo hört es auf?
wir sollten uns bewusst machen, dass wenn dieses Ansinnen umgesetzt wird, keiner in einem, seinem Betrieb mehr sicher vor dem Anderen ist. Belegschaft gegen den "Chef", Kollegen gegen Kollegen, Sie dürfen an dieser Stelle Ihrer Phantasie freien Lauf lassen. Möchten Sie in Zukunft so Arbeiten? Und auch fraglich bleibt, wie der Arbeitnehmer nach der Weitergabe von "Informationen" trotz Kündigungsschutz, in diesem Betrieb weiter arbeiten kann, soll. (Quelle: FTD )
Empfehlung von Dübbert und Partner Versicherungsmakler
Überprüfen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf den Arbeitsrechtsschutz und wenn Sie leitender Angestellter, Geschäftsführer, etc. sind, auf den Anstellungsvertragsrechtsschutz. Kann sein, dass Sie diesen Rechtsschutz einmal dringend benötigen, denn es könnte ja auch Sie treffen.
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