24. Juni 2008
Posted in
Versicherungen -
Finanzen
DAS Netzwerk Duebbert & Partner, Kontaktformular,
die Selbstanzeige
ist für viele Steuersünder der letzte rettende Sprung ans Ufer,
bevor es zum Strafverfahren kommt. Wer sich selbst rechtzeitig anzeigt, muss dem Finanzamt lediglich eine ordnungsgemäße Steuererklärung nachreichen und die zuvor verkürzte Steuer brav nachzahlen.
Gestern, 30.01.2010 wurden der Budnesregierung weitere Datensätze von Steuerflüchtlingen angeboten (Kaufpreis 2,5 Millionen). Die Datensätze kommen angeblich aus der Schweiz. Solch eine CD wurde schon mal Herrn Zumwinkel zum Verhängnis. Bleibt abzuwarten wen es diesmal trifft. Gutes lässt das Ganze nicht ahnen.
Im Gegenzug bleiben Sie dafür straffrei (§ 371 AO).
Im Zusammenhang mit dem Liechtensteiner „Steuersparmodell“ für Familienstiftungen hörte man vor einigen Wochen viel von solchen Selbstanzeigen.
Einer Steuerhinterziehung macht sich strafbar,
wer unrichtige oder unvollständige Angaben gegenüber Finanzbehörden oder anderen Behörden macht oder notwendige Angaben verschweigt. Das Thema brummt, denn Steuerhinterziehung ist bei uns mittlerweile eine Art „Volkssport“ geworden und keineswegs allein nur eine Sache weniger Multimillionäre, merkte kürzlich die Deutsche Steuergewerkschaft an. Handwerker und Putzhilfen würden oft wie selbstverständlich „ohne Steuer“ beschäftigt, bei den Werbungskosten werde gemogelt, dass die Balken sich bögen und dicke Nebeneinnahmen würden bei der Steuererklärung schlichtweg „vergessen“. Rund 30 Mrd. € sollen so jährlich am Fiskus vorbei fließen.
Die Selbstanzeige ist aber auch eine Frage der Nerven, wie Insider wissen.
Dazu ein Steuerfahnder: „Nicht wenige pokern bis zum letzten Augenblick, ehe sie freiwillig die Hose herunterlassen.“ Tatsächlich könnte unter Umständen im Einzelfall durchaus einiges gegen die Selbstanzeige sprechen. Zum Beispiel, wenn:
* die Steuerhinterziehung sehr bald verjährt oder
* Sie genau wissen oder mit einiger Gewissheit davon ausgehen könnten, dass Ihre Tat bereits entdeckt wurde oder Sie
* mit einer Selbstanzeige sich wegen einer anderen Straftat, für die straffreie Wirkung nicht eintritt (z.B. Urkundenfälschung), selbst belasten.
Gewöhnlich ist es zu spät für eine Selbstanzeige,
wenn vor der Nachklärung Ihrer Steuern ein Amtsträger der Finanzbehörde an Ihre Tür geklopft haben sollte bzw. die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen Steuerhinterziehung bekannt gegeben wurde oder die Tat zum Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt wurde und Sie dies wussten oder damit hätten rechnen müssen.
Aber: Selbst wenn es für die Selbstanzeige zu spät sein sollte,
geht oft doch noch etwas, um einer Bestrafung zu entgehen. Allerdings würde es dann in aller Regel teurer. Selbst im Strafverfahren kann noch eine Strafe gegen einen Steuersünder noch abgewendet werden. Bei leichten und mittelschweren Vergehen kann nämlich das Gericht statt einer Strafe eine Geldauflage (§ 153 StPO) festsetzen, wie man aus zahlreichen Urteilen gegen prominente Steuersünder weiß. Vorteil dieser Entscheidung: Die Geldauflage gilt nicht als Vorstrafe; ist also keine Verurteilung. Nachteil: Sie müssen zahlen. Voraussetzung für die Einstellung gegen Auflage ist, dass der hinterzogene Betrag nicht zu hoch ist und der Steuersünder zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Bis zu welcher Höhe die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage möglich ist,
bleibt eine Einzelfallentscheidung des Richters. Dabei dürfte auch die „Hinterziehungsenergie“ eine Rolle spielen, mit der die Steuer verkürzt wurde. Der „GmbH-Urteils-Dienst“ vertritt die Auffassung: „Die besten Chancen, eine mögliche Strafe zugunsten einer Geldauflage abzuwenden, hat, wer mit den Behörden kooperiert und die geschuldeten Steuerbeträge umgehend nachzahlt.“
Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "
Fragen zu Ihren privaten Versicherungen, Ihrer Altersvorsorge, Kapitalanlagen, beantworten unsere unabhängigen Versicherungsmakler. Die Versicherungsmakler stehen ihnen bei den Angeboten gerne zur Verfügung und finden das richtige Versicherungsprodukt, die richtige Versicherung für Ihre Ansprüche.
DAS Netzwerk Duebbert & Partner
Zum Kontaktformular für Ihre Fragen, Anregungen, Angebotsanforderung. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Beratung und Betreuung bundesweit.
Bedarfsgerechte Angebote, Individuelle Beratung. Versicherungsberatung und Versicherungsverkauf gehört in die Hände von Profis.
Experte der privaten Krankenversicherung, unabhängige Versicherungsmakler, freie Finanzmakler, Ruhestandsplaner, registrierte Rentenberater (gerichtlich zugelassen)
Investmentberater, Spezialisten zur betrieblichen Altersvorsorge,
Finanzierungsspezialisten, Fördermittelberater, Existenzgründungsberater,
Immobilienberater,
Steuerberater, Rechtsanwälte aller Fachrichtungen, Wirtschaftsprüfer,
Stiftungsberater und Notare.
Karriere-Coaching, NewPlacement, OutPlacement.
DAS Netzwerk Dübbert & Partner. Wir sind bundesweit für Sie mit den von Ihnen gewünschten Experten tätig.
Wollen Sie vorher Ihre Versicherungen vergleichen? Kontaktformular.
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |



