30. Juni 2008
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Versicherungen -
Finanzen
Abgeltungssteuer, Kapitalertragssteuer
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Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wird nach Ansicht der Bundesregierung das steuerehrliche Verhalten fördern und Steuersparmodellen, mit denen die Abgeltungsteuer umgangen werden soll, den Boden entziehen.
Mehr Kontrollen bei Kapitalerträgen
Die ab 1. Januar 2009 geltende Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge von 25 Prozent (plus Solidarbeitrag und eventueller Kirchensteuer) wird nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einen wirksamen Anreiz für steuerehrliches Verhalten schaffen.
Gleichwohl werde die Bundesregierung die Länder, in deren Verwaltungshoheit der Steuervollzug liegt, bitten, die Prüfungen im Bereich der Kapitalertragsteuer zu intensivieren, erklärte jetzt die Parlamentarische Staatssekretärin im BMF. Siehe auch: "Abgeltungsteuer hammerhart"
Das Finanzministerium bekräftigte zugleich, gegen Steuersparmodelle vorgehen zu wollen, mit denen die Abgeltungsteuer umgangen werden soll.
Siehe auch: "Steuer hinterzogen und jetzt"
Steuerausfälle über 870 Millionen Euro erwartet
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer rechnet das Finanzministerium weiterhin mit Steuerausfällen von 870 Millionen Euro.
Die Mindereinnahmen errechnen sich daraus, dass der persönliche Steuersatz sinkt, weil künftig die Besteuerung von Kapitaleinkünften von anderen Einkommensarten getrennt erfolgt und somit nicht progressionswirksam ist.
Neu ist allerdings, dass insbesondere Kursgewinne beim Verkauf von Aktien unter die Abgeltungsteuer fallen. Diese konnten bislang nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei vereinnahmt werden.
Diese Steuerpflicht gilt aber für Aktienkäufe ab dem Jahr 2009. Für Altbestände gilt die einjährige Haltefrist, um Kursgewinne steuerfrei realisieren zu können.
Mehr Einnahme durch geringere Steuerflucht?
„Der attraktive Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent bietet einen wirksamen Anreiz für steuerehrliches Verhalten“, so die Staatssekretärin.
Dabei seien auch Kapitaltranfers ins Ausland mit dem Ziel der Steuerhinterziehung typischerweise mit beträchtlichen Kosten verbunden, etwa für die Verschleierung des Übertragungswegs oder die Gründung und Verwaltung von zur Abschirmung eingesetzter rechtlicher Konstruktionen.
Steuersparmodellen soll der Boden entzogen werden
Die bisherige Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen außerhalb der Jahresfrist habe zur Entwicklung einer „unüberschaubaren und ständig wachsenden Zahl von komplizierten Finanzprodukten geführt, die zur Steueroptimierung laufenden Ertrag in steuerneutrale Veräußerungs- beziehungsweise Kursgewinne umgestalten“, erklärte das BMF.
Eines der Ziele der Abgeltungsteuer ist es den Angaben zufolge, diesen Steuersparmodellen den Boden zu entziehen.
Die Bundesregierung beobachte die Entwicklungen am Kapitalmarkt sorgfältig und werde erforderlichenfalls den gesetzgebenden Körperschaften ergänzende oder korrigierende Regelungen vorschlagen. (verpd) Siehe auch: "Was ist denn die Angeltungsteuer?
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