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Jetzt kommt die Mini-GmbH mit 1 Euro Stammkapital

der Bundestag hat die größte Reform des GmbH-Rechts seit der Einführung des GmbH-Gesetzes vor mehr als 100 Jahren verabschiedet

Durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts

und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ soll die GmbH als Rechtsform für Unternehmen deutlich attraktiver werden. So wird zum Beispiel eine GmbH- Gründung mit nur einem Euro Startkapital möglich. Das Gesetz soll zum November 2008 in Kraft treten. Siehe auch: die Limited

Meine Kollegen von „Selbstständig heute“ haben die wichtigsten Erleichterungen für eine GmbH- Gründung für Sie zusammengefasst:

Gründungen ab 1 Euro Stammkapital

Sie brauchen für die Gründung einer GmbH künftig nicht mehr 25.000 Euro Stammkapital – bzw. 12.500 Euro, weil zum Zeitpunkt der Gründung lediglich die Hälfte eingezahlt sein muss. Stattdessen können Sie sich für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)., eine neue Variante der GmbH entscheiden. Hier reicht 1 Euro Stammkapital aus. Allerdings muss die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) auch in den Firmennamen auftauchen.

Allerdings sollen Unternehmergesellschaften

das Mindeststammkapital von 25.000 € ansparen.

Dafür ist in jedem Jahr ein Viertel des erwirtschafteten Gewinns in eine Rücklage einzustellen. Nur der darüber hinausgehende Gewinnanteil darf an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Ist auf diese Weise ein Betrag in Höhe des Mindeststammkapitals erreicht worden, kann dieser in Stammkapital umgewandelt werden. Es müssen keine weiteren Rücklagen mehr gebildet werden. Die angesparten Rücklagen dürfen ausschließlich für das Stammkapital oder zum Ausgleich etwaiger Verluste der Gesellschaft verwendet werden. Wird eine Rücklage in Stammkapital umgewandelt, darf die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ in „GmbH“ umfirmieren.

Niedrigere Gründungskosten

Für einfache Gründungen mit maximal 3 Gesellschaftern und ohne Sacheinlage kann künftig ein Musterprotokoll verwendet werden, bestehend aus Satzung, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste. Vorteil: Die Kosten für den Entwurf einer Satzung entfallen. Die Notarkosten für die Beurkundung liegen lediglich bei 20 Euro.

Eintragung ins Handelsregister vor behördlicher Genehmigung

Die Gründung einer GmbH ist erst mit der Eintragung in  das Handelsregister abgeschlossen. Diese verzögerte sich bislang häufig, weil behördliche Genehmigungen für den Geschäftsbetrieb nicht rechtzeitig vorlagen, zum Beispiel bei Handwerks-GmbHs oder Gastronomiebetrieben. Künftig kann eine GmbH bereits in das Handelsregister eingetragen werden, bevor die behördlichen Genehmigungen vorliegen. Der Geschäftsführer muss bei der Anmeldung lediglich versichern, dass die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragt wurde. Der endgültige Nachweis der erteilten Genehmigung ist anschließend innerhalb von 3 Monaten nach Eintragung ins Handelsregister nachzuholen. Siehe auch: Chancen und Risiken einer Limited.

Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de"

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