01. September 2008
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Versicherung News
Antidiskriminierung: Gute Bilanz nach zwei Jahren
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat in den vergangenen 24 Monaten nicht wie von vielen erwartet zu einer Klagewelle geführt. Auch die Kosten hält die Antidiskriminierungs-Bundesstelle auch für beherrschbar
Antidiskriminierungsgesetz: Gute Bilanz nach zwei Jahren
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat sich nach Einschätzung der Leiterin der Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes , Martina Köppen, in den vergangenen zwei Jahren bewährt und die Wirtschaft sensibilisiert.
Köppen sagte vor der Presse in Berlin, sie hoffe im Herbst ein Bündnis mit der Wirtschaft schließen zu können. Ein entsprechendes Eckpunktepapier sei erarbeitet worden, sagte sie, ohne auf den Inhalt eingehen zu wollen.
Ungeklärte Kostenfrage
Strittig bleibt, welche Kosten das AGG verursacht. Die der Wirtschaft nahestehende Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hatte die Kosten auf 1,73 Milliarden Euro geschätzt. Eine erste Studie der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungs-Stelle kommt dagegen zu dem Schluss, dass dieser INSM-Kostenschätzung unseriöse Annahmen zugrunde liegen und an direkten Kosten gerade mal 26 Millionen Euro nachvollziehbar seien.
Belastbare Zahlen liegen allerdings von keiner Seite vor. Die Antidiskriminierungs-Stelle selbst verfügt über einen Etat von knapp 2,4 Millionen Euro. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Mechthild Dyckmans, bemängelte, dass die Bundesregierung bislang keine konkreten Zahlen vorgelegt habe. „Unverantwortlich ist es zudem, dass die Bundesregierung den Belastungen für die Wirtschaft durch das Gesetz keine Beachtung schenkt.“
Die Grünen-Abgeordneten Irmgard Schewe-Gerigk und Volker Beck erklärten, die Zahlen der Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes zeigten, wie hysterisch und unehrlich die Angstkampagnen der Wirtschaftsverbände und ihrer politischen Nachbeter bei CDU/CSU und FDP gewesen seien. „Von einer besonderen finanziellen Belastung der deutschen Wirtschaft kann überhaupt keine Rede sein.“
Ergebnisse der INSM-Studie nicht haltbar?
Für den Vorsitzenden der wissenschaftlichen Kommission der Antidiskriminierungs-Stelle des Bundes, Professor Heinrich Wilms, und Kommissionsmitglied Professor Birger Priddat weist die INSM-Studie „eklatante“ Fehler auf.
Der Untersuchung liege kein reales Datenmaterial zugrunde, so dass man von einer empirischen Untersuchung wahrlich nicht sprechen könne. „Es lässt sich nachweisen, dass nur circa 26 Millionen Euro an direkten Kosten hochgerechnet werden können, und das auch nur dann, wenn die Methoden der Studie akzeptiert werden.“
Diese Kosten machten gerade mal 1,5 Prozent der in der Studie behaupteten Summe von 1,73 Milliarden Euro aus. Eigene Zahlen konnten die Wissenschaftler allerdings nicht vorlegen. Man wolle aber eine Studie mit belastbaren Zahlen erarbeiten.
Einer der Autoren der INSM-Studie, Professor Andreas Hoffjan, nannte die Kritik „substanzarm“. Er sei überrascht, dass man keinen Kontakt gesucht habe. Von daher handele es sich lediglich um eine „Ferndiagnose“.
Knapp 5.000 Anfragen in zwei Jahren
Eine Klagewelle habe das neue AGG wie erwartet nicht ausgelöst, sagte Köppen. In der Regel wollten Betroffene zunächst einmal über ihre Rechte aufgeklärt werden. Auch sogenannte AGG-Hopper hätten keine Probleme verursacht.
An die Antidiskriminierungs-Stelle wandten sich in den vergangenen zwei Jahren lediglich 3.255 Bürger. Dabei dominieren Anfragen wegen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung, des Geschlechts und des Alters. (verpd)
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