03. September 2008
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Versicherungen -
Finanzen
Versicherungsvermittler, Handlanger fürs Finanzamt?
Vermittler sollen Ihre Kunden melden. Unglaublich? nein, wie es scheint ist zwischenzeitlich jedes Mittel recht um dem Finanzamt als (kostenlose) Handlanger zu dienen. Und das scheint diesmal kein Aprilscherz zu sein
Datenschutz?
so mancher Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister fast sich an den Kopf. Einerseits regen sich die Verbraucherschützer und die Datenschutzbeauftragten über Datenmissbrauch auf, andererseits will der Gesetzgeber immer mehr Daten von Ihren Bürgern abrufen.
Versicherungsvermittler als Handlanger fürs Finanzamt?
Die Geldgier des Staats ist ungebrochen. So steht jeder Bürger anscheinend generell unter Tatverdacht von Schwarzgeld und Steuerhinterziehung wenn er irgendwie, irgendwo Geld anlegt. Egal ob mal nur zum "parken" für die Risikoabsicherung der Familie oder für die eigene Altersvorsorge. Das die Versicherungsvermittler diese ihre Kunden nunmehr ans Bundeszentralamt für Steuer melden sollen ist allerdings neu. Siehe auch: "(kein) ein Aprilscherz 2008?"
Kundenvertrauen ade?
sieht man diesen Gesetzesentwurf näher an, kommt man eben zu dieser Erkenntnis und muss sich fragen, wo führt das mittelfristig und langfristig wohl hin.
Das Bundesfinanz-Ministerium hat folgenden Formulierungsvorschlag gemacht:
„(3) Ein inländischer Versicherungsvermittler im Sinne des § 59 Abs. 1 des Versicherungsvertrags-Gesetzes hat zum 30. März des Folgejahres das Zustandekommen eines Vertrags im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 zwischen einer im Inland ansässigen Person und einem Versicherungsunternehmen mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern anzuzeigen; dies gilt nicht, wenn das Versicherungsunternehmen eine Niederlassung im Inland hat.
Folgende Daten sind zu übermitteln:
* 1. Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum, Anschrift und Steueridentifikations-Nummer des Versicherungsnehmers,
* 2. Vertragsnummer oder sonstige Kennzeichnung des Vertrags,
* 3. Versicherungssumme und Laufzeit,
* 4. Angabe, ob es sich um einen konventionellen, einen fondsgebundenen oder einen vermögensverwaltenden Versicherungsvertrag handelt.“
(Quelle: Versicherungsjournal / blaue Überschrift)
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