16. September 2008
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Versicherungen -
Finanzen
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Vorsorge für die letzte Ruhestätte
Wie man seine Angehörigen und Hinterbliebenen vor den Bestattungskosten bewahren kann, ohne das Erbe zu mindern.
Vorsorge für die Beisetzung und die letzte Ruhestätte
Mit einer Sterbegeld-Versicherung kann man sicherstellen, dass seine Hinterbliebenen nicht die Kosten für die eigene Beerdigung zahlen müssen. Viele Lebensversicherer bieten eine solche Police an.
Siehe auch: Ruhestättenschutzbrief (Höherversicherung auf Anfrage) und Sterbegeldversicherung.
Bei einer Sterbegeld-Police bezahlt der Versicherungsnehmer über eine bestimmte Vertragslaufzeit oder bis zu einem bestimmten Höchstalter einen geringen monatlichen Betrag ein. In der Regel dauert die Einzahlphase 20 Jahre, das Höchstalter beträgt 85 Jahre.
Nach dem Abschluss einer solchen Police – in höherem Alter oft auch gegen Einmalzahlung – treten mitunter Wartezeiten in Kraft, die je nach Gesellschaft zwischen einem halben und vier Jahren liegen können. Erst danach wird die gesamte Versicherungssumme fällig, bei einem Tod während der Wartezeit gibt es nur einen Teil davon.
Je älter, desto höher die Prämien
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Eintrittsalter: Je älter, desto teurer, so die einfache Faustformel. Dafür gibt es mit dem Tod des Versicherten eine Garantieleistung in vorher vereinbarter Höhe – marktüblich sind Summen zwischen 2.500 und 10.000 Euro.
Dabei kann der Versicherte wählen, ob er als Begünstigten einen Erben oder auch einen anderen Vertrauten einsetzt. Im Todesfall erhält dieser das Geld, um die Beerdigung zu bezahlen.
Vielfach wandert die Summe auch direkt an ein bestimmtes Bestattungsinstitut, da viele Sterbegeldversicherer mit einer entsprechenden Firma zusammenarbeiten. Dies wird bereits im Antrag festgelegt.
Manche Gesellschaften bieten alternativ das Geld oder eine Komplettlösung an. Wird die Sachleistung gewählt, brauchen die Hinterbliebenen den Bestatter nicht selbst zu suchen. (verpd)
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