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Die Bundesregierung plant, dass Arbeitgeber eine Vergünstigung bekommen, wenn sie sich um das gesundheitliche Wohl ihrer Arbeitnehmer kümmern. Doch es gibt noch mehr Win-Win-Möglichkeiten.

Prävention durch den Arbeitgeber

Vor Kurzem hat das Bundeskabinett das Jahressteuergesetz 2009 beschlossen. Ein Ziel der geplanten Änderungen ist es, die Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung zu stärken. Deshalb sollen Leistungen des Arbeitgebers, die den allgemeinen Gesundheitszustand der Arbeitnehmer verbessern, bis zu einem Betrag von 500 Euro je Arbeitnehmer von der Steuer freigestellt werden. Das können externe Kurse oder betriebliche Angebote wie Rückenschulungen sein.

Das Jahressteuergesetz soll am 1. Januar 2009 in Kraft treten, dabei soll die geplante Steuerbefreiung rückwirkend auch für 2008 gelten.

Dazu erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheits-Ministerium, Rolf Schwanitz: „Die Neuregelung stellt eine echte Verbesserung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern künftig gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten, die bis zu einem Betrag von 500 Euro steuerfrei bleiben.“

Weniger Bürokratie

Nach Angaben des Staatssekretärs wird auf aufwendige Einzelfall-Prüfungen verzichtet. Liegt eine Präventionsleistung des Arbeitgebers unter 500 Euro je Arbeitnehmer im Jahr, muss in der Regel nicht mehr wie bisher streng geprüft werden, ob die Präventionsmaßnahme zum Arbeitslohn zählt oder nicht.

Wichtig dabei ist, dass die geförderten Maßnahmen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a SGB V SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) entsprechen. Damit fallen unter die Steuerbefreiung insbesondere Leistungen, die im Präventionsleitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen genannt sind.

Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, die den Bewegungsapparat stärken oder zur Stressbewältigung dienen, wie zum Beispiel Wirbelsäulengymnastik und Yoga. Gefördert werden sollen auch Kurse, um Ernährungs- und Suchtmittelprobleme zu verhindern oder zu bekämpfen, wie Informations-Veranstaltungen oder Kurse zur Gewichtsreduzierung und Raucherentwöhnung. Reine Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios fallen hier nicht darunter.

Weitere Win-Win-Möglichkeiten

Doch nicht nur im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Gutes tun. Mit einer Gruppen-Unfallversicherung kann er auch seine soziale Verantwortung als Arbeitgeber herausstellen und weiß seinen Mitarbeiter im Ernstfall finanziell abgesichert. Neben Prämienvorteilen im Vergleich zu einer privaten Absicherung können die Beiträge zur Gruppen-Unfallversicherung vom Betrieb meist als Betriebskosten abgesetzt werden.

Auch eine angebotene Betriebliche Altersvorsorge steigert die Attraktivität als Arbeitgeber und stärkt die Mitarbeiterbindung. Zugleich erfüllt der Arbeitgeber damit die gesetzlichen Vorgaben. Denn seit 2002 haben erstmals alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln.

Oftmals lassen sich für den Arbeitgeber dadurch auch konkrete Kostenvorteile realisieren, beispielsweise durch Einsparungen bei den Lohnnebenkosten. Zudem ist eine Haftungsminimierung durch Auslagerung von Risiken je nach Art der Vorsorgelösungen möglich. Bei Detailfragen zur betrieblichen Altersvorsorge und zur Gruppen-Unfallversicherung hilft der Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler weiter. (verpd)

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