06. Februar 2009
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Versicherungen -
Finanzen
Kurzarbeit und die Rente
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Im Zuge der Finanzmarktkrise
müssen immer mehr Unternehmen in den unterschiedlichsten Branchen ihre Arbeitnehmer in Kurzarbeit schicken. Welche Folgen das für die gesetzlichen Rentenansprüche hat.
Ob Bayer, VW, Audi oder ThyssenKrupp – bei vielen deutschen Unternehmen ist Kurzarbeit angesagt, weil die Finanzkrise für eine zurückgehende Auftragslage sorgt. Dadurch sinkt nicht nur das Gehalt, sondern auch der Rentenanspruch. In welchem Maße, hat jetzt die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) bekannt gegeben.
Auch wer Kurzarbeitergeld bezieht, unterliegt nach Angaben der DRV der Rentenversicherungs-Pflicht. Basis für die Beitragshöhe während der Kurzarbeit ist der tatsächlich gezahlte, reduzierte Verdienst des Beschäftigten. Den daraus ermittelten Rentenbeitrag tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte.
Zusätzlich zahlt der Arbeitgeber laut DRV Beiträge in Höhe von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes. Deshalb hat die Kurzarbeit nur eine geringfügige Absenkung der späteren Rentenhöhe zur Folge.
Wie viel Rentenanspruch ein Jahr Kurzarbeit kostet
Zur Veranschaulichung gibt die Deutsche Rentenversicherung folgendes Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 2.400 Euro erwirbt ein Beschäftigter einen späteren Rentenanspruch in Höhe von 24,80 Euro monatlich.
Sinkt der Verdienst während der Kurzarbeit auf 1.000 Euro pro Monat und dauert die Kurzarbeit ein Jahr lang an, ergäbe sich ohne den zusätzlichen Aufwand des Arbeitgebers ein monatlicher Rentenanspruch von 10,30 Euro.
Durch den zusätzlichen Beitrag des Arbeitgebers in Höhe von 80 Prozent des wegen Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes verringert sich der künftige Rentenanspruch nur auf 21,90 Euro. Ist der Beschäftigte aus diesem Beispiel also ein Jahr in Kurzarbeit, so verliert er Rentenansprüche in Höhe von monatlich knapp drei Euro. (verpd)
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