12. Februar 2009
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Versicherungen -
Finanzen
Autor D. Dübbert,
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Von wegen glücklich geschieden.
geht es nach Frau Zypries, Bundesjustizministerin SPD, soll den Scheidungswilligen zwar mehr Spielraum für die Entscheidung beim Versorgungsausgleich übertragen werden, aber, wer verzichtet schon auf Geld und Rente?
Der sozial Stärkere für den sozial Schwächeren
so das Prinzip des Versorgungsausgleichs. Die erworbenen Rentenansprüche sollen bei der Scheidung sofort dem anderen Partner zugeteilt werden. Der Ehepartner erhält sofort ein eigenes Rentenkonto, beziehungsweise wird ihm der Versorgungsausgleich seinem Rentenkonto gut geschrieben. Bislang musste der Versorgungsausgleich erst bei Rentenantragsstellung übertragen werden.
Neuer Baustein modernes Familienrecht
Das Gesetzt soll, nach Zustimmung vom Bundesrat, zum 1. September 2009 in Kraft treten. Der Grund in der Gesetzesänderung liegt darin begründet, dass meistens Ehe-Frauen durch Kindererziehung, Arbeitslosigkeit oder gar keiner Berufstätigkeit die Benachteiligten sind. So werden dann die erworbenen Ansprüche gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Das gilt auch für erworbene Betriebsrenten und der privaten Altersvorsorge.
Geteilt durch Zwei
alles was in der Ehe als Altersvorsorge erworben wurde wird bei der Scheidung halbiert. Das gilt auch für Frauen, wenn sie den die Ansprüche erworben haben und der Ehemann als Hausmann tätig war. Gleiches Recht für alle.
Ehe kürzer als drei Jahre
liegt die Heirat erst weniger drei Jahre zurück, ist der Versorgungsausgleich ist im Prinzip ausgeschlossen. Warum das so ist? Der Staat will dem Hinterbliebenen Ehepartner nicht lebenslang Rente zahlen müssen. Besonders bei großem Altersunterschied wäre das der Fall und bei hohen Rentenansprüchen. Volkstümlich spricht man von Versorgungsheirat.
Dramatisch bei Selbständigen
nicht nur der ganze Zugewinn wird geteilt, sondern eben auch die Altersvorsorge. Ohne Rechtsanwälte wir die Scheidung generell nicht mehr ablaufen - außer es ist wirklich nichts zum teilen da.
Rentenkontenklärungen
besser sie lassen vor der Scheidung die Rentenkonten vom zugelassenen Rentenberater klären. Im Zweifelsfall kann bei einer Scheidung, das Amtsgericht, die Rentenkontenklärung bei einem gerichtlich zugelassenen Rentenberater in Auftrag geben.
Unabhängiger Versicherungsmakler
klären die privaten Altersvorsorgen. Rückkaufswerte müssen exakt abgefragt werden, da sie ebenfalls geteilt werden. Aber auch ohne Scheidung klären wir alle Fragen zur Altersvorsorge und der Betrieblichen Altersvorsorge.
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