16. Februar 2009
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Versicherungen -
Finanzen
Scheidungen werden für Unternehmen teurer
Der Versorgungsausgleich wird neu geregelt.
Künftig soll es gerechter zugehen, so die Intention des Bundesjustiz-Ministeriums. Warum dies für Arbeitgeber deutlich mehr Aufwand bringt.
Während einer Ehe erworbene Anwartschaften
auf eine Betriebsrente werden künftig schon bei der Scheidung geteilt. Voraussetzung: die Ehe dauerte länger als zwei Jahre. Bisher wurden Ausgleiche erst beim Eintritt ins Rentenalter gezahlt.
Der Entwurf des Gesetzes, das nach der Sommerpause 2009 in Kraft treten soll, sieht zwei Ausgleichsformen vor: die interne Teilung und die externe.
Bei der ersten Variante wird der ausgleichsberechtigte Ehepartner in das bestehende Versorgungssystem mit aufgenommen und dort wie ein ausgeschiedener Arbeitnehmer behandelt. Bei der externen Teilung wird der Anspruch des Ausgleichsberechtigten von einem anderen Versorgungsträger übernommen.
Riester geht schon
Übertragen werden kann auf die Sozialversicherungs-Träger und Riester-Renten. Die Übertragung auf Formen der betrieblichen Altersversorgung müsse vorläufig von den Familiengerichten noch als „angemessen“ beurteilt werden, so die Rechtsexpertin eines Beratungsunternehmens für betriebliche Altersvorsorge.
Für die externe Teilung hat der Gesetzgeber Höchstwerte vorgesehen. So darf nur übertragen werden, wenn der Ausgleichswert am Ende der Ehezeit als Rentenbetrag höchstens zwei Prozent beziehungsweise als Kapitalwert 240 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungs-Größe beträgt.
Bei Direktzusagen oder Unterstützungskassen-Zusagen darf der Ausgleichswert als Kapitalwert höchstens die Beitragsbemessungs-Grenze von aktuell 63.600 Euro erreichen. (verpd)
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