16. Februar 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
Religiöse Trauung allein begründet keine Rentenansprüche
Kirchliche Trauung ergibt keine Rente
Standesamtliche Trauung zwingend erforderlich. Seit 2009 kann sich jeder kirchlich trauen lassen ohne vorher auf dem Standesamt gewesen zu sein. Die kirchliche Trauung gilt aber nicht vor dem Gesetz sondern lediglich vor den Religionsgemeinschaften.
Somit keine gesetzliche Rente
und keinen Anspruch auf die Leistungen der Sozialversicherungen in Form der Familienversicherung der Krankenkassen. die Deutsche Rentenversicherung Bund stellt damit klar, dass das deutsche Gesetz für eine rechtlich gültige Ehe immer das Standesamt vorsieht. Somit hat der Hinterbliebene, kirchlich angetraute "Ehepartner" keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente (Witwenrente, Witwerrente, Erziehungsrente)
Ohne standesamtliche Trauung entfallen
Witwenrente, Witwerrente, Erziehungsrente. Eine rein Religiöse Heirat, ohne Standesamt "vernichtet" aber nicht bereits bestehende Witwenrenten, Witwerrenten oder Erziehungsrenten. Mit anderen Worten, ohne Standesamt keine Anspruch auf die Rente des verstorbenen "Ehepartners", aber auch keine Wegnahme bereits bestehender Hinterbliebenen-Renten aus einer anderen, vor dem Standesamt geschlossener Ehe.
Fragen zu den gesetzlichen Renten und den Sozialversicherungen richten Sie bitte an: die Rentenberater über unser Kontaktformular.
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