16. Februar 2009
Posted in
Newsflash -
Newsflash
Duebbert & Partner, DAS NETZWERK, Kontaktformular, Tel: 033436-376393
Seit 2008 dürfen Nichtjuristen juristisch helfen
Seit Mitte vergangenen Jahres dürfen auch Nichtjuristen ihren Kunden juristische Leistungen anbieten. Grundlage dafür bietet das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Die Juristen verlieren damit einige ihrer bisherigen Privilegien. Kfz-Händler dürfen nun beispielsweise einen Unfallschaden mit der Versicherung abwickeln oder Architekten über Fragen des Baurechts oder der Sachmängelhaftung beraten.
Grundsätzlich kann man sagen:
1. Erlaubt sind Nichtjuristen allgemeine Hinweise zur Anwendung von Rechtsnormen
2. sowie Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen, die typisch für die Branche und nur der
Hauptleistung untergeordnet sind.
Die Rechtsberatung durch Vereine und Verbände wurde zudem ausgeweitet. Arbeitsrechtliche Beratung dürfen zum Beispiel jetzt nicht nur berufsständische Organisationen, sondern alle Vereine und Verbände geben.
Wenn gleich Rechtsdienstleistungen
auch weiterhin stark eingeschränkt bleiben kann die gesetzliche Änderung doch - nach Einschätzung des Magazins „Selbstständige heute“ - für Anbieter und Nutzer eine kostengünstige Alternative zum Anwalt darstellen. Betriebswirte bzw. Diplom-Juristen dürfen beispielsweise Beratungen geben zur Firmensanierung und Insolvenz-Vermeidung. Neben kaufmännischen dürfen dabei neuerdings auch juristische Fragen angesprochen werden.
Unter dem Strich können nunmehr Selbstständige
durch Leistungen aus einer Hand die eigene Marktstellung verbessern. Sie dürfen jetzt attraktive Servicepakete schnüren und ihren Kunden zusätzliche Beratungsangebote machen. Kfz-Betriebe können zum Beispiel für einen Kunden, der mit seinem Fahrzeug einen Unfall hatte, gegen eine Schadenpauschale dessen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen. Für den Kunden entfällt damit der „lästige Papierkram“.
Allerdings hat die erweiterte Rechtsberatung
durch Nichtjuristen gleichwohl weiterhin ihre (engen) Grenzen. Ob eine erlaubte Nebenleistung vorliegt, wird im Einzelfall (von Juristen) entschieden. Umfang, sachlicher Zusammenhang mit der Haupttätigkeit sowie die erforderlichen Rechtskenntnisse und die Frage, ob die Rechtsdienstleistung zum jeweiligen Berufsbild gehört, spielen bei der Prüfung der Zulässigkeit eine entscheidende Rolle.
Gleichzeitig entstehen für Nichtjuristen
bei künftigen Beratungstätigkeiten gewisse zusätzliche Risiken. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro dürfte vermutlich unausweichlich sein.
Denn bedenken Sie: Die finanziellen Folgen einer Falschberatung können erheblich sein.
"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de"
Dübbert & Partner, DAS NETZWERK
Kontaktformular, Tel: 033436-376393
VORSORGE - SICHERHEIT - ANLAGEN - MAKLER
Anmerkung: auf der sicheren Seite sind Sie auf jeden Fall mit den Juristen der jeweiligen Versicherungen. Fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne.
DAS Netzwerk Dübbert & Partner
bietet und vermitteln Ihnen die Spezialisten zu den jeweiligen Fachbereichen. IHK zertifizierte Versicherungsmakler, zertifizierte (gerichtlich zugelassene) Rentenberater, Ruhestandsplaner, unabhängige Finanzdienstleister, freie Finanzplaner, Finanzierungsexperten, Immobilienmakler, Investmentberater, Unternehmensberater, NewPlacement/OutPlacement-Karriere Coaching,
Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Stiftungsberater. Wir haben den richtigen Ansprechpartner für Sie
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |



