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VORSORGE - SICHERHEIT - ANLAGEN - MAKLER - RUHESTANDSPLANER - HONORARBERATUNG

unabhängiger Versicherungsmakler, Freie Finanzdienstleister, Freie Finanzplaner

ist Verbindungen mit weiteren Personen, Spezialisten, Fachautoren, Verlagen, Universitäten, Wirtschaftskanzleien und Instituten eingegangen, um Ihnen immer mit dem richtigen Fachmann, der richtigen Fachfrau, qualifizierte Leistungen bieten zu können.

"wer verspricht alles zu können, der kann nichts wirklich richtig" Hier geht es zu den weiteren Fachbereichen.

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für Versicherungsmakler und artwerwandte Dienstleister für Freier Finanzplaner, Ruhestandsplaner, Honorarberatung. Das ist unser Fachgebiet, hier kennen wir uns aus und hier bieten wir unseren Mandanten die bestmögliche Versicherungsberatung, Anlageberatung und die fachliche fundamentierte Beratung zum geplanten Ruhestand.

Ruhestandsplaner

wer seinen Ruhestand finanziell nicht plant, der kann mit dem Rentenbewilligungsbescheid eine böse Überraschung erleben. Vorne an muss zwingend die Rentenkontenprüfung stehen.

Die gerichtlich zugelassenen Rentenberater sind neutral, unabhängig und ausschließlich Ihnen als Mandant verpflichtet. Zugelassene Rentenberater gehören nicht zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, sondern sind eigenständige Berater im Sinne ihrer Zulassungen, rechts beratend, rechts gestaltend und streit verhütend tätig. Ähnlich wie Rechtsanwälte oder Steuerberater werden Rentenberater gegen Honorar tätig.

Die Versicherungsmakler bietet weitere Vorteile

er haftet für seine Beratung, Beraterhaftung und er braucht eine Zulassung. Diese ist bei der örtlichen IHK eingetragen. Der Nachweis der Vermögensschadensversicherung muss bei der IHK nachgewiesen sein. Siehe auch Impressum

Versicherungsmakler können gegen Honorar tätig werden und somit Nettotarife anbieten. Das bedeutet, dass in den Versicherungsprämien keine Courtage / Provision enthalten ist.

Fragen zur Zulassung, Vermögensschadensversicherung, Maklertätigkeit,

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