25. Februar 2009
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Auch Förderung der bAV,
betrieblichen Altersversorgung steigt
Da Beiträge zur steuerlich geförderten betrieblichen Altersversorgung bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungs-Grenze (West) in der Rentenversicherung steuerfrei bleiben, erhöht sich 2009 der Förderbeitrag.
So können ab Januar 2009 bis zu 2.592 Euro (2008: 2.544 Euro) steuerfrei für die betriebliche Altersvorsorge aufgewendet werden. Das ist auch die Obergrenze für die Entgeltumwandlung.
Entgeltumwandlung |
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Bei einer Entgeltumwandlung verzichtet ein Arbeitnehmer im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge zugunsten einer Altersvorsorgezusage auf einen Teil seines bisher ausgezahlten Gehalts. Dieser kann bis zu vier Prozent der in den westlichen Bundesländern geltenden Beitragsbemessungs-Grenze in der Gesetzlichen Rentenversicherung betragen. Das sind bundesweit 2009 216 Euro pro Monat. Durch den Umweg über den Betrieb ist das Sparen für den Ruhestand besonders lukrativ, weil der Staat diese Vorsorge fördert. Für diese Beiträge zur Altersvorsorge müssen keine Lohnsteuer und keine Sozialabgaben bezahlt werden. |
Unfallversicherung mit neuen Vorschriften
Die gesetzliche Unfallversicherung hat sich nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zum Jahreswechsel ebenfalls geändert. So müssen die Arbeitgeber nun für jeden einzelnen Arbeitnehmer Lohn und Beschäftigungsdaten zur gesetzlichen Unfallversicherung melden.
Bisher genügte eine Entgeltmeldung für das gesamte Unternehmen. Adressaten dafür sind ab 2009 die gesetzlichen Krankenkassen. Auch die Beiträge für das Insolvenzgeld sind ab 2009 an die Einzugsstellen der gesetzlichen Kassen zu überweisen. Bis 2012 kann aber noch das alte Verfahren praktiziert werden.
Fast nur noch zielgerichtetes Bausparen möglich
Auch die Rahmenbedingungen für das Bausparen haben sich zum Jahreswechsel geändert. So gibt es seit Januar 2009 die Wohnungsbauprämie für Bausparer nur noch, wenn mit dem Bausparvertrag auch gebaut oder modernisiert wird.
Allein die Bausparer, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre alt sind, können unverändert nach sieben Jahren über ihr gespartes Geld frei verfügen.
Mehr Geld für Kinder
Das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen bringt auch eine Erhöhung des Kindergeldes zum Jahresbeginn 2009 mit sich. Dieses steigt für das erste und zweite Kind um jeweils zehn Euro auf 164 Euro im Monat, für das dritte um 16 Euro auf 170 Euro sowie für jedes weitere Kind ebenfalls um 16 Euro auf 195 Euro.
Gleichzeitig wurde der steuerliche Kinderfreibetrag um 192 Euro auf 3.840 Euro angehoben. Mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag kommen damit ab 2009 Freibeträge von jährlich 6.000 (bisher: 5.808) Euro zusammen. (verpd)
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