28. Februar 2009
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Zweites Konjunkturpaket zu Lasten der PKV?
Schaut man sich die Gesundheitsreform, das zweite Konjunkturpaket und den Gesundheitsfonds an, so könnte man zu der Überzeugung gelangen das die Einheitskasse nicht mehr weit ist. Den Einheitsbetrag haben wir ja bereits. Da 95 Prozent der Leistungen der GKV vorgeschrieben sind kann von wahrem Wettbewerb nicht mehr die Rede sein. Gleichmacherei auf Kosten der Versicherten, zum Wohle der Lobbyisten und der Pharmaindustrie? Vorteile für die gesetzlichen Kassen, Nachteile für die PKV? Brauchen wir 16 Landes-AOKen?
Soll die private Krankenversicherung
kaputt gemacht werden? Die Große Koalition ringt um ein neues Konjunkturpaket, dass die Privatversicherten in Teilbereichen von den Entlastungen ausnimmt. Denn auch das Krankentagegeld gehört zur Krankenversicherung. In der GKV ist dies beim angestellten automatisch mitversichert. Der privat Krankenversicherte muss das Krankengeld mit seiner KV-Vollversicherung dazu versichern. Die Krankenversicherer sprechen von Willkür.
Siehe auch: Riester-Pflege-Rente weckt Begehrlichkeiten
Privat Krankenversicherte drohen leer auszugehen
In der Debatte um ein zweites Konjunkturpaket planen die Koalitionsspitzen aus CDU/CSU und SPD eine nach Kritikermeinung einseitige Entlastung der gesetzlich Kranken versicherten.
Während die Union für eine Reduzierung des paritätischen Beitrags von derzeit 14,6 Prozent plädiert, will die SPD die Abschaffung des Sonderbeitrags der Versicherten von 0,9 Prozent Beitragspunkten, was dem Bund in etwa neun Milliarden Euro kosten würde. Eine Beitragsreduktion um 0,1 Prozent kostet etwa eine Milliarde Euro.
Benachteiligung von Privatversicherten
Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) befürchtet eine massive Wettbewerbsverzerrung und eine willkürliche Ausgrenzung von 8,6 Millionen Versicherten in der privaten Krankenversicherung (PKV). Verbandsdirektor Volker Leienbach erklärte, eine derartige Milliardensubvention nur für die gesetzlichen Krankenkassen würde zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung im Gesundheitssystem führen.
Willkürlich würden die 8,6 Millionen privat Versicherten davon ausgegrenzt, obwohl sie als Steuerzahler in vollem Umfang zur Finanzierung der Kosten beitragen müssten.
„Wir können die Bundesregierung nur davor warnen, diesen auch verfassungsrechtlich fragwürdigen Weg zu gehen“, erklärte Leienbach mit Blick auf das laufende Verfahren vor dem Bundesverfassungs-Gericht.
Ungerechtfertigte Förderung der GKV
Ein privater Krankenversicherer kritisierte die Koalitionspläne zur Beitragsabsenkunge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), da damit private Versicherte auf diese Weise von der Förderung ausgenommen werden würden.
Denn Privatversicherte zahlten letztendlich auch als Steuerzahler den Zuschuss an die GKV mit. Für eine Ausgrenzung vom Steuerzuschuss gebe es folglich überhaupt keinen sachlichen Grund.
Zudem wies der Krankenversicherer darauf hin, dass eine Absenkung des GKV-Beitrags auch negative Folgen für den seit 1. Januar in der PKV geltenden Basistarif haben werde, da sich der Höchstbeitrag an der GKV ausrichten muss.
Für die Folgen einer weitergehenden Unterdeckung beim Basistarif müssten dann wieder die Privatversicherten aufkommen, was die Prämien weiter erhöhen werde. Durch steuerliche Zuschüsse für Kinder von Privatversicherten könnte aber ein Ausgleich geschaffen werden. (verpd)
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