28. Februar 2009
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Versicherungen -
Sachversicherung
Graffiti-Tags der Sprayer
Gängige Risiken wie Feuer oder Sturm sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Doch wie verhält es sich bei weniger geläufigen Schadensursachen?
Wenn Graffiti die Hauswand ziert
Für die einen ist es Kunst, für Hausbesitzer meist lästige Schmiererei: Graffiti. Wer bezahlt für die Reinigung der Fassade, wenn der „Künstler“ unbekannt bleibt?
Manche Hausbesitzer können ein Lied davon singen: Kaum haben sie die Schriftzüge und Figuren der Sprayer beseitigt oder beseitigen lassen, ist die Hauswand auch schon mit neuen „Tags“ verunziert.
Mehr Sicherheit ist machbar
Die meisten Gebäudeversicherungen umfassen nur Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm oder Hagel entstehen. Für Schäden wie durch Graffiti muss oft eine gesonderte Deckungserweiterung vereinbart werden. Auch andere Risiken wie Überspannungsschäden lassen sich meist mitversichern.
Ein Blick in die Besonderen Bedingungen sorgt im Zweifelsfalle für Sicherheit, was genau abgedeckt ist – und schafft Klarheit über die jährliche Schadengrenze sowie die Höhe der Selbstbeteiligung je Schadenfall.
Klare Beschreibung ist wichtig
Nebengebäude wie Schuppen und Garagen sowie weiteres Zubehör (zum Beispiel Zäune) sind in der Regel nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
Je nach Lage des Gebäudes beziehungsweise des Grundstücks besteht die Gefahr, dass Autos von der Straße abkommen und das Haus oder die Außenanlagen beschädigen und die Verursacher unerkannt entkommen. Ob solche Schäden von der Gebäudeversicherung übernommen werden, ist ebenfalls von der Vertragsgestaltung abhängig. (verpd)
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