02. März 2009
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Ist die gesetzliche Krankenkasse solidarisch?
Das Etikett „solidarisch“ bezieht die gesetzliche Krankenversicherung unter anderem auf die Förderung von Familien. Zwei Studien kommen jedoch zu einem anderen Ergebnis.
Die Mär von der Familienversicherung
Typische Familien haben keinen Vorteil durch die Familienversicherung, rechnet das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) vor. Wirkliche Familienförderung gehört danach in die Steuerfinanzierung.
Das Etikett „solidarisch“ der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bekommt Kratzer, beschäftigt man sich mit zwei Papieren des WIP.
Erst ab vier Kindern findet Förderung statt
Dr. Frank Niehaus kommt in seinem WIP-Diskussionspapier 2/09 „Familienförderung in der Gesetzlichen Krankenversicherung? Ein Vergleich von Beiträgen und Leistungen“ zu einem interessanten Ergebnis. Tatsächlich bezahlen Familien demnach mehr, als sie während der Familienphase an Gesundheitskosten verursachen.
Erst ab vier Kindern sieht dies anders aus. Doch die statistische Durchschnittsfamilie hat nur 1,4 Kinder.
Junge Familien kosten die GKV wenig
Als Gründe, dass Familien in der GKV mehr bezahlen als sie kosten, arbeitet Niehaus vor allem Folgendes heraus: Zum einen liegt dies im altersabhängigen Verlauf der Gesundheitskosten bei Familien begründet.
Denn die Gesundheitsausgaben liegen nur im ersten Lebensjahr mit 4.000 bis 5.000 Euro außerordentlich hoch und betragen dann bis Ende des 40. Lebensjahres zwischen 1.000 und 2.000 Euro jährlich (Basis: durchschnittliche Leistungsausgaben und Verwaltungskosten in der GKV 2006).

Das bedeutet, dass nicht nur Kinder, sondern auch deren Eltern typischerweise relativ wenige Gesundheitskosten verursachen.
Generationenausgleich viel teurer
Zum anderen übersteigt der Generationenausgleich durch die altersbedingt unterschiedlichen Gesundheitsausgaben den Familienausgleich bei Weitem.
Richtig teuer werden Versicherte nämlich erst im höheren Alter. Etwa Mitte 60 wird die Grenze von 3.000 Euro jährlichen Gesundheitsausgaben überschritten, Personen mit einem Alter von ungefähr 80 Jahren benötigen durchschnittlich bereits circa 5.000 Euro.
Von einer „beitragsfreien Mitversicherung“ könne man deshalb eigentlich gar nicht sprechen, so Niehaus, weil „Familien die Gesundheitsausgaben anderer Versicherter sogar in der Regel mitfinanzieren“.
Damit sei „ein zentrales familienpolitisches Anliegen, nämlich die Entlastung der Familien mit Kindern“ gar nicht erfolgreich gelöst.
Beitrag berücksichtigt Leistungsfähigkeit
unzureichend. Wie eine effektive Entlastung stattdessen aussehen müsste, damit beschäftigen sich Dr. Kornelia van der Beek und Christian Weber in der Studie „Solidarität in der GKV: Was leistet die beitragsfreie Familienversicherung?“.
Als zentrales Problem stellt sich dabei die Art der Beitragsberechnung in der GKV heraus. Denn die richtet sich allein nach den beitragspflichtigen Einnahmen als Indikator für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Wie viele Personen von diesem Einkommen aber abhängen, spielt in der GKV keine Rolle. Damit werden der gut verdienende Single und die gleich hoch verdienende mehrköpfige Familie zu gleichen Beiträgen herangezogen.
Gleiches wird nicht gleich behandelt
Dazu kommt, dass die Einkommenserhebung auch noch von der Verteilung der Einkommen in einer Familie abhängt. So werden gleich hoch verdienende Eheleute zu höheren Beiträgen herangezogen, als wenn beispielsweise ein Ehepartner ein Einkommen über die Beitragsbemessungs-Grenze hinaus und der andere nur wenig oder gar nichts verdient.
„Das ist sachlogisch unter dem Blickwinkel des Familien-Lastenausgleichs nicht erklärbar“, so das Fazit der Studienautoren, und: „Dies steht nicht im Einklang mit den Anforderungen an das Leistungsfähigkeits-Prinzip bezüglich der Haushalte, insbesondere der Familien“.
Und das, obwohl in anderen Bereichen der Fürsorge sehr wohl die Bedarfsgemeinschaften eine wesentliche Rolle bei der Bemessung der Hilfsbedürftigkeit spielen.
Existenzminimum und Steuerförderung
Die Autoren schlagen als Alternative eine steuerfinanzierte Familienunterstützung vor. Dafür sollte ein Existenzminimum pro Person definiert werden, auf das keine Versicherungsbeiträge von der GKV erhoben werden dürfen. Steuerfinanziert sollte dies auch deshalb sein, damit es nicht zu indiskutablen Steigerungen des Beitragssatzes in der GKV kommt.
In diesem Zusammenhang wird auch die jetzige Steuerfinanzierung kritisiert, mit der die Lasten der Familienförderung subventioniert werden sollen. Denn die Zuschüsse des Staates an die GKV kommen allen Versicherten zu Gute und nicht etwa nur den Familien. (verpd)
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