14. März 2009
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Versicherungen -
Versicherung News
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Die Forderung
von Nettotarifen und Honorarberatung. Simpel und einfach erklärt, wenn die Vorurteile sprießen. Beliebig pauschaliert, beliebig ohne Sachverstand angeprangert, Lösung weit weg. So könnte man die Forderungen der Bundesministerin für Verbraucherschutz Ilse Aigner einstufen. Warum? es ist immer einfacher auf den Vertrieb von Versicherungen und Finanzdienste einzudreschen als die Versicherungskonzerne und die Banken dazu zu zwingen Nettotarife an den Versicherungsmakler zu geben, um die Pensionsregelungen und Courtage-Regelungen zu kippen bzw offen zu legen.
Lobbyismus und Angst vor der eigenen Courage?
Wir freien Versicherungsmakler fordern schon lange das dieses Provision- und Courtage-Gemauschel aufhören muss. Honorarberatung heißt die Zukunft. Warum wehren sich Versicherungsgesellschaften und Banken gegen diese Forderung? ganze Versicherungsvertriebe würden zusammenbrechen. Müsste der Versicherungsvertreter und "Anlageberater" sein Honorar verkaufen und nicht das provisionsträchtigste Produkt, kämen viele in Erklärungsnot. Dann müsste man dem Mandanten / Kunden erklären wie sich sein Honorar zusammen setzen. Provisionsverbot gefordert: Jetzt
Der Kunde ist gefordert und aufgerufen
kein Mandant kommt auf die Idee das seine Steuererklärung beim Steuerberater vom Finanzamt bezahlt wird. Kein Mensch würde glauben das der Rechtsanwalt bei einem Rechtsstreit von den Gerichten bezahlt wird. Der Kunde ist es gewohnt das Provisionen jahrelang, in den abgeschlossenen Verträgen, nicht sichtbar sind. Vom momentanen "Fakt" her muss der Kunde den Geldbeutel nicht auf machen. "Was der Mensch nicht sieht, existiert nicht". Fehlanzeige, die "Rechnung" kann jeder für sich selber nachvollziehen. Am einfachsten in einer Kapitallebensversicherung. Jeder Vertrag fängst mal mit einem Minus an. Zuerst werden Provisionen und die Verwaltungskosten dem Vertrag angelastet. Die ersten 3 bis 5 Jahre zahlt der Kunde für die Kosten und Provisionen. Erst nach diesen Jahren fängt der Vertrag an, die Einzahlung anzusparen und zu verzinsen.
Die Frage bleibt, warum wird eine Beratung zu Versicherungen
Altersvorsorge, Kapitalanlage durch Kick-back`s und Provisionen von Produktgebern bezahlt? Auch die Antwort ist recht einfach. Es gibt zu wenige Nettotarife und in den "Bruttotarifen man kann man die "Vertriebskosten" wunderbar verstecken. Daran hat sich auch nach der "Offenlegung" von Kosten nichts geändert. Die wenigsten Kunden können das logisch nachrechnen.
Die Forderung an die Produktgeber und die Ministerin
kann also nur lauten: weg mit Provision und Courtage, so wie die EU das fordert. Die Kritik der Bundesministerin für Verbraucherschutz muss an die Produktgeber adressiert sein. Die Produktgeber müssen gezwungen werden Tarife ohne Provisionen anzubieten. Wir fordern Frau Ilse Aigner auf, die Produktgeber in die Pflicht zu nehmen. Dem Versicherungskunden und Bankkunden muss klar werden das seine nicht sichtbaren, bezahlten Kosten teurer sind als das Honorar welches er für eine saubere, anständige und bedarfsgerechte Beratung zahlt.
Routenplaner für die Beratung
gut gedacht, wie umgesetzt? Theorie ohne jegliche Praxis. Produkthaftung, Beratungshaftung, Prospekthaftung, alles wunderbar, nur die Umsetzung ist weniger als halbherzig. Man muss sich doch fragen wer sitzt da am Tisch um den Verbraucher zu schützen und wer schützt den Kunden dann vor den Verbraucherschützern? Solange der Kunde die Versicherungsberatung, Vermögensberatung, Altersvorsorge- Beratung als "umsonst" und als selbstverständlich betrachtet, wird sich wenig verändern.
Böse gedacht, die Produktgeber
welches Interesse hätten Banken und Versicherungskonzerne an der Transparenz der Produkte, der Honorarrechnung und dem mitdenkenden, mündigen Bürger? Die Frage dürfen Sie sich selber beantworten. Siehe auch: "Bedarfsgerechte Beratung ist unmöglich" titelt die FAZ.NET.
Kommentar von Doris Dübbert
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