15. März 2009
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Versicherungen -
Sachversicherung
die Polizei ist in Osteuropa bei einem Verkehrsunfall zwingend notwendig
In Osteuropa unbedingt die Polizei rufen. Was bei einem Auto-Unfall im Ausland die Schadensregulierung erleichtert. Bei Autounfällen in Osteuropa unbedingt die Polizei rufen. Bei Auto-Unfällen im Ausland gilt es einige wichtige Besonderheiten zu beachten, die sich im Schadenfall als unerlässlich erweisen können.
Wie Verkehrsexperten empfehlen, sollte bei hohem Sachschaden, oder wenn Personen verletzt wurden, die Polizei gerufen werden.In einigen Ländern ist auch bei Bagatellschäden für die Schadensregulierung in jedem Fall ein polizeiliches
Unfallprotokoll erforderlich:
Bulgarien, Kroatien, Slowenien, Polen, Rumänien, Slowakei, Tschechien und Ungarn.
Alles dokumentieren
Für die Schadensregulierung ist es wichtig, den Unfallhergang und alle wichtigen Daten zu dokumentieren. Dazu gehören Adresse, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners sowie Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln.
Empfohlen wird, den mehrsprachigen europäischen Unfallbericht mitzuführen. Das Formular ist unter anderem beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bestellbar und bei den Kfz-Versicherern erhältlich.
Bestätigungen einholen
Verletzte sollten sich von einem Arzt des Reiselandes ein Attest ausstellen lassen, rät ein Automobilklub. Bei Schmerzensgeld-Forderungen könne es sonst Probleme mit der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung geben.
Bei einem Totalschaden sollte ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug vor der Verschrottung begutachten.
Fragen zu Ihrer KFZ Versicherung, Ihr Versicherungsmakler hilft gerne weiter. (verpd) Siehe auch: Wissenswertes zur KFZ Versicherung fragen Sie uns, wir sind für Sie da.
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