15. März 2009
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Versicherungen -
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Geplanter Ruhestand ist gesicherter Ruhestand
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Da hat man nun 30 Jahre, 40 Jahre und mehr gearbeitet und dann kommt das böse Erwachen. Der Renten-Bewilligungsbescheid. Nein, lesen kann den meistens keiner so wirklich richtig. Schon tauchen die ersten Fragen auf. Das Erste ist meistens das Erstauen, wie so wenig Rente? Das Zweite Ist dann der Zweifel, ist die Rente richtig berechnet worden? Das Dritte, Die Selbstberuhigung, ist ja eine staatliche Rente, die machen das schon alles richtig. Irrtum, jeder dritte Rentenbescheid ist falsch berechnet, dass sind Rentenbescheide die Ihre Rente betreffen.
Die private Rente, die Lebensversicherung
der Ansparplan, etc. Das ist aber wenig und warum wurde dieser Vertrag im Jahr XXXX stillgelegt und nicht weiter bezahlt. Woher kommt es das da so wenig drin ist? Das reicht ja hinten und vorne nicht. So oder ähnlich stehen viel mit ihrer Rente vor mehr Fragen als vor befriedigenden Antworten. Besonders drastisch zeigt sich das oftmals in der Hinterbliebenen Versorgung. Stirbt ein Partner, hat der überlebende Partner oftmals überhaupt keinen Überblick was da finanziell auf ihn zukommt.
Hinterbliebenen Versorgung hat nichts mit Altersrente zu tun
In dem Moment, wo Kinder da sind und eine Ehe oder ehe ähnliche Gemeinschaft gegründet wird ist die (finanzielle) Verantwortung eine Andere als wenn man sein Leben als Single ohne Kinder lebt. Hat man noch ein Haus gebaut, eine Eigentumswohnung erworben, anderweitige Verbindlichkeiten, sieht es oft, im wahrsten Sinne des Wortes, traurig aus. Das Gleiche trifft auch bei Erwerbsunfähigkeit zu. Rechnungen über Rechnungen, wenig Einnahmen, weil die wichtigsten Absicherungen vergessen wurden oder falsch abgeschlossen wurden.
Krankentagegeldversicherung ist ein Beispiel
Bei "Besser verdienenden" oftmals ganz vergessen. Die Gesetzliche Krankenkassen beinhalten bei Pflichtversicherten oder Freiwillig versicherten (eingeschränkt bei Selbständigen) die Krankentagegeldversicherung als eine Art "automatisch mitversichert". Aber nur bis zu Beitragsbemessungsgrenze. Daraus wird dann das Krankentagegeld berechnet. Gerade bei Angestellten über der Beitragsbemessungsgrenze ist das dann eine große Einkommenslücke. Die Ausgaben laufen weiter, nur die Einnahmen sind weniger
Selbständige haben ein noch weit größeres Problem.
Meistens bleibt der Vorsatz was für die Rente zu tun erstmal auf der Strecke. Später, "wenn der Laden läuft" dann.....! Aber, später kann zu spät sein. Was übrig beliebt, ist die Grundsicherung als Rentner. Dafür hat Mann / Frau dann Jahrzehnte lang gearbeitet?
Versicherungspolicen "verschwinden" jahrelang in Ordner und Schubladen ohne das Diese auf Aktualität überprüft werden - bis zum Schadensfall
Ruhestandsplanung hat wenig mit dem tatsächlichen Ruhestand zu tun
sondern ist der Weg zum Ruhestand, der sich über viele, viele Jahre, Jahrzehnte erstreckt, bis in die tatsächliche Rente.
Begleitende Vorsorge hin zum wohlverdienten Ruhestand. Angepasst und auf dem neusten Stand muss der Ruhestandsplaner den Weg begleiten und für Sicherheit und "Durchblick" sorgen.
DAS Netzwerk Dübbert & Partner
kundenorientierte Beratung, bedarfsgerechte Beratung, unaufdringliche Beratung, durchgängige fachliche Betreuung Ihrer Verträge, bietet DAS Netzwerk durch die jeweiligen Fachbereiche mit ihren Experten.
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