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Die Rückkehr der Pendlerpauschale

wurde heute (20.03.2009) abgesegnet.  Bundestag beschließt Rückkehr zur alten Pendlerpauschale, seit heute amtlich.

30 Cent ab ersten Kilometer

alles wieder wie 2006. Aber, es wird schon darüber nachgedacht, das eine Neuregelung generell nicht ausgeschlossen ist so SPD und CDU. Bleibt zu wünschen, das vorher die Rechtslage geklärt ist. Sonst müssen wieder die Gerichte und zum Schluss "Karlsruhe" (Bundesverfassungsgericht) bemüht werden. Dem Bürger und den Pendlern bliebe so auch eine Menge erspart.

Kosten der Pendlerpauschale 2009

5,4 Milliarden, 2010 dann 3.06 Milliarden, in den Folgejahren immerhin noch 2,53 Milliarden.

Altes Recht ist wieder hergestellt

und der Schwebezustand hat ein Ende. Bereits für 2007, 2008 und 2009 wurden die Kosten von den Finanzämtern zurück erstattet. Zwar wurden die Auszahlungen unter Vorbehalt geleistet, jetzt ist es also amtlich.

Millionen von Pendlern

können wieder von ersten Kilometer an abrechen. Außerdem wurde die Absetzbarkeit von finanziellen Folgen, durch einen Unfall von oder zur Arbeit, wieder als Außergewöhnliche Belastungen eingeführt. Diese Reparaturkosten können also auch wieder beim Finanzamt geltend gemacht werden. Bedeutet, das sie nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten sind.

Siehe auch: KFZ und Autoversicherung. Fragen zu Ihrer KFZ Versicherung

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