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Warum Versicherungen die Versicherungsmakler (oft) nicht mögen.

Was ist ein Versicherungsmakler muss die erste Frage lauten. Ein Versicherungsmakler ist an keine Versicherung, keine Bank und keine Unternehmen gebunden. Einige Versicherungskonzerne sehen das anders. Nicht genügend Umsatz vom Versicherungsmakler, dann folgt die Kündigung. Oder, die Umsatzerwartung wird gleich bei "Vertragsabschluss" mit dem Makler vorgegeben.

Frei nach dem Motto

mindestens 50.000 € Umsatz im Jahr muss schon sein. Noch haben die Versicherungen nicht begriffen was ein echter Makler ist. Nämlich UNGEBUNDEN !! Sonst wäre er ja in der Ausschließlichkeit einer Versicherung. Noch dreister wird die Geschichte wenn aus dem gekündigten Maklervertrag der Kunde in die Ausschließlichkeit der Versicherungen gezogen wird. Hier sollten die Versicherungen mal über die Haftung des Unternehmens nachdenken.

Die Gier der Versicherungen

nach immer mehr Umsatz hat sich unverändert in die Finanzkrise gerettet. Dem Versicherungsvertreter im eigenen Haus kann man natürlich die Marschrichtung vorgeben, dem Versicherungsmakler nicht. Das zeigt auch das Beispiel der Überheblichkeit zur Honorarberatung. Nur mit Provisionen und Courtagen kann man vermeintlichen Druck kauf den Vertrieb ausüben. Hier sollte die Frage der Scheinselbständigkeit seitens der Gesetzgebung neu definiert werden.Siehe auch: Honorarberatung

Tausende von Versicherungsvertretern

erhalten nur Geld wenn der Vertrag vom Kunden unterschrieben ist. Durch Stornohaftungszeiten halten die Versicherungskonzerne sich schadlos. Platzt der Versicherungsvertrag, muss der Versicherungsvertreter die Provision zurück zahlen. Und das obwohl er eine saubere und ordentliche Arbeit geleistet hat. Das Risiko, der Selbständigkeit trägt der Versicherungsvertreter, der Versicherungsmakler, die "Skaventreiberei" kommt von den Versicherungen. Ist der Umsatz nicht groß genug wird einfach gekündigt. So könnte es vereinfacht dargestellt werden.

Der Gesetzgeber

bemängelt die Versicherungsbranche besonders die Verbraucherschutzministerin Aigner, getan wird nichts. Wenn alle Versicherungsvertreter im Ausschließlichkeit-Verhältnis Angestellte wären, müssten Die Versicherungskonzern Sozialversicherungsabgaben zahlen. Warum hier ein "Duldungsrecht" stillschweigend hingenommen wird wissen die Götter. Warum sollen sich die Politiker, die einschlägigen Verbände auch mit Versicherungskonzernen rumschlagen? Verdienen doch einige mit Werbung und Vorträgen ganz ordentliche Honorare. 

Öffentlicher Dienst und die Vertrauensleute

munter geht es in den Amtsstuben zu. Auf Kosten der Steuerzahler wird Versicherungsberatung während der Dienstzeit geleistet. Zwar "verboten" aber eine Krähe hakt ja bekanntlich der anderen kein Auge aus. Das dies Versicherungen nicht mit Versicherungsmaklern zusammenarbeiten versteht sich von alleine. Siehe auch: "warum einige Versicherungen nicht mit Versicherungsmakler zusammen arbeiten wollen".

Wir als Versicherungsmakler im Netzwerk

nennen die Versicherungskonzerne die mit uns nicht zusammen arbeiten. Wir sind freie und unabhängige Versicherungsmakler.

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