24. März 2009
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Duebbert & Partner, DAS NETZWERK, Kontaktformular, Tel: 033436-376393
Firmencomputer und GEZ-Gebühren?
Müssen Sie für die Computer in Ihrem Unternehmen GEZ-Gebühren zahlen? Oder gibt es eine
Möglichkeit, Ihren Betrieb von der GEZ-Pflicht zu befreien?
Seit 2007 müssen Unternehmen für alle internetfähigen Computer monatlich GEZ-Gebühren zahlen - diese müssen als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" also bei der GEZ angemeldet werden. Nach einem Urteil vom Verwaltungsgericht Berlin (AZ: VG Berlin VG 27 A 245.08) kann man der GEZ-Pflicht jedoch unter bestimmten Umständen entgehen.
In dem vorliegenden Fall wollte ein Verband für die Rechner seiner Mitarbeiter keine GEZ-Gebühren zahlen und begründete die Abmeldung der Geräte damit, dass diese nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt werden, weil den Mitarbeitern die private Nutzung des Internets untersagt war.
GEZ-Gebühren für Unternehmen
Das Verwaltungsgericht Berlin gab dem Verband Recht. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass in Behörden oder Unternehmen die Nutzung der PCs zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen eher die Ausnahme sei. In der Regel wird der Internetzugang dort zu Informationsverarbeitungs- und Recherchezwecken genutzt und nicht zum Empfang von Rundfunksendungen.
Wenn man im Büro auf einen Internetzugang verzichten muss, nur um den GEZ-Gebühren zu entgehen, verstößt das gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit. Ein Zugang zu frei verfügbaren Informationen im Internet muss auch möglich sein, ohne GEZ-Gebühren zu zahlen. Ansonsten würden die GEZ-Gebühren sogar eine unzulässige Steuer darstellen.
Befreiung von GEZ-Gebühren
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen die private Internetnutzung seitens Ihrer Mitarbeiter ausschließen können, haben nach diesem Urteil also auch Sie die Möglichkeit, den GEZ-Gebühren zu entgehen.
"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "
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