26. März 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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Nicht immer lohnt der Extrabeitrag gesetzliche Rentenversicherung
Einzahlungsfrist läuft für 2008 am 31.03.3009 ab. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können sinnvoll sein, müssen es aber nicht. Beiträge von 79,60 € bis zum Höchstsatz von 1.054,70 € sind möglich. Mit diesen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung lassen sich die Wartezeiten auf füllen, es können Ansprüche aufrecht erhalten werden oder auch die gesetzliche Rente aufgestockt werden.
Für jemanden der drei Jahre vor der Rente steht
kann es sinnvoll sein freiwillige Beiträge ein zu zahlen. Ein anderer Grund könne auch sein, dass zur Erfüllung von Wartezeiten noch ein paar Jahre oder Monate fehlen. Besonders die versicherten vor dem Jahrgang 1961 sollten Ihre Ansprüche nicht verfallen lassen. Nach 1961 geborene haben nur noch einen eingeschränkten Schutz in der Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Hier sollte bei Zeiten über eine private Absicherung Ihrer Erwerbsunfähigkeitsrente nachgedacht werden. Was beim Versicherungsschutz zählt: Alter, mögliche Berufsgefahrengruppen und der Gesundheitszustand.
Rente im Alter
für die Altersrente gibt es sicherlich lukrativere Modelle als die gesetzliche Rentenversicherung. Aber auch hier gilt, erst mal eine Rentenkontenprüfung durchführen und dann entscheiden. Die zugelassenen Rentenberater helfen bei den Rentenkontenklärungen. Der unabhängige Versicherungsmakler hilft bei den privaten Absicherungen zur Erwerbsunfähigkeit und zur privaten Altersvorsorge.
Pro und Kontra der gesetzlichen Rente
ist immer eine Einzelfall-Entscheidung. Lassen Sie vorher Ihre Ansprüche prüfen und entscheiden Sie dann was für Sie am sinnvollsten ist.
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