29. März 2009
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Versicherungen -
Versicherung News
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Arbeitsplatzverlust
Sozialversicherung, Steuer, Abfindung.
Verliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, so wirkt sich eine Abfindung auch auf die Steuer und die Sozialversicherung aus.
Seit 2006 sind Abfindungen steuerpflichtig
Bei Verlust des Arbeitsplatzes ist die Abfindung steuerpflichtig. Hier greift der persönliche Steuersatz des ehemaligen Arbeitnehmers, plus Solidaritätszuschlag und (eventuell, wenn Konfessionszugehörigkeit besteht) die Kirchensteuer.
Sozialversicherungsfrei sind Abfindungen
wenn der ehemalige Arbeitnehmer nahtlos von dem Beschäftigungsverhältnis in die Arbeitslosigkeit eintritt. Dadurch werden keine Beiträge zur Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenversicherung fällig.
Siehe auch: Mehr Netto vom Brutto und Co.
Kündigung und Arbeitslosenmeldung
Allerdings muss hier auf eine ordentliche Kündigungsfrist geachtet werden. Nur bei einer ordentlichen Kündigung kann der entlassene Arbeitnehmer nahtlos Arbeitslosengeld beantragen. Durch den nahtlosen Übergang ins Arbeitslosengeld sind Sie weiter Kranken versichert, Pflege versichert und Renten versichert.
Wartezeiten bei Arbeitslosigkeit
wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, so entstehen Wartezeiten beim Bezug des Arbeitslosengeldes. Beachten Sie, das während dieser Ruhezeiten / Wartezeiten keine Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung besteht. Das hat zur Folge, Sie müssen sich freiwillig weiter versichern bzw. sollte der Ehepartner in einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis sein, in die Familienversicherung mit versichern. (in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei) Ist der Ehepartner privat Kranken versichert müssten Sie sich freiwillig weiter versichern.
Ruhen der Ansprüche auf Arbeitslosengeld
längstens 1 Jahr kann der Bezug des Arbeitslosengeldes ruhen. Danach sind die Ansprüche auf Arbeitslosengeld verwirkt. Hier sollte man sich vorher, vor Auflösung des Arbeitsverhältnisses genau beraten lassen. Fachanwälte für Arbeitsrecht verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Komplexes Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialrecht
Kaum ein Arbeitnehmer kann ohne fachkundige Hilfe in all seinen Paragraphen und Gesetzgebungen des Arbeitsrechts und Sozialrechts durchkommen. Arbeitsrechtler und die zugelassenen Rentenberater geben hier wertvolle Unterstützung und Auskünfte. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung die auch den Berufsrechtsschutz, für leitende Angestellte (z.B. angestellte Geschäftsführer) den Arbeitsvertragsrechtsschutz, beinhalten, brauchen Sie sich um die Kostenübernahme des Rechtsstreits keine Sorgen machen.
Dübbert & Partner DAS Netzwerk
und ein Team von Spezialisten helfen Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen. Haben Sie während der Arbeitslosigkeit Sorge das Ihre privaten Versicherungen nicht pünktlich abgebucht oder überwiesen werden können, sprechen Sie mit uns. Wir finden eine Lösung Ihren Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten und schützen Sie so vor Kündigungen. Besonders wichtig ist das dann, wenn in "DER" Versicherung noch Zusatzversicherungen eingebunden sind.
Zum Beispiel in der Lebensversicherung noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Erlischt die Hauptversicherung, sind auch die "Zusatzversicherungen" erloschen.
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