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Offenlegung von Provisionen und Courtagen.

seit 2008 müssen die Anbieter von Produkten zu Geldanlagen wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Fondsparplänen, etc. die "Kosten" ausweisen.

Siehe auch: ein Finanz TÜV wird gefordert

Provision, Courtage oder Honorar

Billiger ist die Honorarberatung, langfristig betrachtet, allemal. Damit zahlen Sie, der Kunde, ein Honorar an den Honorarberater, bzw. an den Versicherungsmakler. Dafür erhalten Sie sogenannte Nettotarife, in denen keine Provisionen oder Courtagen eingerechnet sind, sondern lediglich die Verwaltungskosten.

Vorteil Honorarberater

Die Honorarberatung schließt die Beratung, die Suche nach dem richtigen Produkt, die Begleitung des Vertrags und die geleisteten Arbeitsstunden ein. Ähnlich der Honorarrechnung beim Rechtsanwalt oder Steuerberater. Weiter hat der Kunde den Vorteil, das Provisionen / Courtagen den abgeschlossenen Vertrag nicht belasten.

Die Übersicht für den Kunden

besteht darin, das er die Kosten wirklich überblicken kann. Bei Selbständigen können die Steuerberater hinzugezogen werden, was von uns, als freie Versicherungsmakler gewünscht ist. Die Beratungskosten, Honorarkosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch im Sachgeschäft, bei Firmenversicherungen.

Nachteil Provision, Courtage

ist, dass die Versicherungsverträge mit den Provisionen, Courtagen belastet sind, welche den Ertrag schmälern. Dazu kommt, dass die Prognoserechnungen, Hochrechnungen zum Vertragsablauf immer unverbindlich sind. Real sind nur die exakt ausgewiesenen Garantien. Die kalkulierten Abschlusskosten müssen ausgewiesen werden. Diese Abschlusskosten sind aber nicht immer klar sichtbar.

Nutzlose Informationen

und eine Flut von "Produktinformationsblätter" kann ein Laie kaum erfassen. Wichtiges von Unwichtigem lässt sich nicht so leicht raus lesen. Die meisten Angebote lassen sich nicht vergleichen. Das Kleingedruckte ist aber im Leistungsfall das ausschlaggebende "Papier" das über Sinn und Unsinn des Vertrags entscheidet.

Versicherungsmakler sind verpflichtet

die Interessen des Kunden wahr zu nehmen. Der Versicherungsmakler erstellt ein Beratungsprotokoll, dass Ihnen auch ausgehändigt wird. (anders als bei Banken, hier ist das Beratungsprotokoll eher die Ausnahme den die Regel). Und, Versicherungsmakler haften für die Beratung. Beraterhaftung. Zu diesem Zweck müssen Versicherungsmakler eine Vermögensschadenversicherung nachweisen. Ähnlich den Rechtsanwälten, Steuerberatern und den anderen beratenden Berufen.

Siehe auch: Impressum Dübbert & Partner / DAS Netzwer für unabhängige Versicherungsmakler, Freie Finanzplaner, Ruhestandsplaner und Honorarberater

bietet Ihnen ganz nach Wunsch die Nettopolice auf Honorarbasis an. Fragen Sie uns und wir bieten Ihnen Ihre Beratung nach Ihren Wünschen.

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