03. April 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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Die Beschränkung für die Riester Rente muss die Bundesregierung möglicherweise zum 31.03.2009 nachbessern.
Rückzahlung der staatlichen Förderung
bei Umzug in Ausland bald hinfällig? Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag die Riester Renten Regelung als unzulässig eingestuft. Der zuständige Generalanwalt Jan Mazak und die anderen haben in den Schlussplädoyers auf die Diskriminierung und auf die Bestimmung des Grundrechts der Freizügigkeit hingewiesen. Somit wurde die Bundesregierung von der Europäischen Kommission verklagt.
Urteil wird im Sommer erwartet
(Az.: C-269/07) Damit wäre den Rentnern und Rentnerinnen der Wohnortwechsel im Rentendasein ins Ausland geebnet. Ebenso wäre den Grenzgängern, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und deren Ehegatten geholfen. Bislang wurde diesem Personenkreis der staatliche Zuschuss verweigert. Greift die neue Regelung, so könnte mit dem geförderten Kapital auch eine eigengenutzte Wohnung im Ausland finanziert werden.
Finanzämter müssen prüfen
ob eventuell ein Abzug der Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung günstiger wäre. Die gesamten Verfahren sind im Einkommensteuergesetz "Mittelbare Diskriminierung" geregelt.
Bislang erhält die Vergünstigungen, sprich die staatlichen Zuschüsse nur der, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Verstoß der Gleichbehandlung
nach Auffassung von Generalanwalt Mazak verstoße Deutschland mit der bisherigen Regelung gegen die EU-Verordnung der Gleichbehandlung, unter anderem der von Grenzgängern.
Die "Mittelbare Diskriminierung" hat zur Folge, dass diese Beschäftigten praktisch die Möglichkeit genommen wird ein zinsloses Darlehen auf zu nehmen um damit eine Immobilie im Ausland zu finanzieren.
Die Bundesregierung argumentiert
das durch diese Regelung der Wohnbestand in Deutschland ausreichend gesichert wird. Der Generalanwalt sieht darin eine unverhältnismäßige "Diskriminierung und weist die "Verteidigung Deutschlands somit zurück.
Gute Aussichten für Riester Sparer
in der Mehrheit haben sich die Richter den Schlussplädoyers der Generalanwälte meistens angeschlossen. Gelten doch die Generalanwälte in ihrer Funktion gleich denen eines Gutachters.
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