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Sonderausgaben zu Vorsorgeversicherungen

Was das Bundesfinanz-Ministerium zur Gegenfinanzierung plant und welche Bedenken es bei der Versicherungswirtschaft dazu gibt.

Steuerabzug für Versicherungen vor dem Aus?

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat sich überaus kritisch mit dem von Bundesfinanz-Ministerium (BMF)vorgelegten Referentenentwurf zum Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung auseinandergesetzt. Nach diesem soll der Sonderausgabenabzug für Privathaftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen gestrichen werden, um die vom Bundesverfassungs-Gericht geforderte höhere Abzugsfähigkeit von Krankenversicherung und Pflegeversicherungsbeiträgen gegenzufinanzieren.

Nach dem Anfang November vorgelegten Entwurf sollen ab 1. Januar 2010 die Ausgaben der Bürger für die Kranken- und Pflegeversicherung weitgehend steuermindernd geltend gemacht werden können.

Mit dem Gesetzentwurf soll einem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts zur Steuerfreiheit des Existenzminimums Rechnung getragen werden. Durch die Neuregelung rechnet das BMF mit Steuerausfällen von rund 8,7 Milliarden Euro.

Schlechter Tausch?

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen insbesondere Beiträge zu Haftpflichtversicherung sowie Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen ab 2010 nicht mehr als Sonderausgaben abzugfähig sein.

Diese vorgesehene Streichung des Sonderausgabenabzugs für Beiträge zu den übrigen Vorsorgeversicherungen sei „weder nachvollziehbar, noch ist sie aus dem hier umzusetzenden Urteil des Bundesverfassungs-Gerichts abzuleiten“, heißt es in der Stellungnahme der Versicherungswirtschaft.

Wegfall des Steuerabzugs nicht hinnehmbar

Nach Ansicht des GDV ist insbesondere der geplante gänzliche Ausschluss der steuerlichen Abzugsfähigkeit für Beiträge zur privaten Haftpflichtversicherung unvereinbar mit dem Grundtenor des Beschlusses des Bundesverfassungs-Gerichtes, wonach das Existenzminimum steuerfrei zu stellen sei. Auch würden Beiträge zu privaten Haftpflichtversicherungen im Rahmen der Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt bei Sozialhilfeempfängern anrechnungsfrei gestellt.

Als nicht hinnehmbar bezeichneten die Verbände das Vorhaben, den Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherungen (EU-Versicherung und BU-Versicherung) abzuschaffen.

Dies gelte vor allem vor dem Hintergrund, dass sich der Staat seit Jahren aus dieser Absicherung sukzessive zurückziehe, heißt es in dem Papier. Für nach dem 1. Januar 1961 geborene gesetzliche Renten versicherte gibt es seit dem 1.1.2001 keinen Anspruch mehr auf eine Rente im Falle der Berufsunfähigkeit.

Umsetzungsprobleme prognostiziert

„Vor kaum lösbare Umsetzungsprobleme“ sehen sich die Anbieter privater Krankenversicherung und Pflegeversicherungen aufgrund der im Gesetzentwurf vorgesehenen Aufteilung des Krankenversicherungs-Beitrags in einen fiktiven Anteil für den Basis-Krankenversicherungs-Schutz sowie einen Anteil für zusätzliche Leistungen gestellt, die über das sozialhilferechtlich gewährleistete Leistungsniveau hinausgehen.

Angesichts der Vielzahl der Versicherungstarife (fast 10.000) wäre eine rechnerische Aufteilung jedes einzelnen Tarifs zum Zwecke der Sonderausgabenabzugs bis Ende 2009 nicht zu bewältigen, heißt es in der Stellungnahme weiter.

„Als einzig praktikable Lösung erscheint uns daher eine stark typisierende Regelung mit einheitlichen, gesetzlich bestimmten und branchenweit geltenden Abschlägen auf die tatsächlich gezahlten Beiträge“, so der GDV. (verpd)

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