08. April 2009
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Versicherungen -
Versicherung News
Finanzkrise, der Ruf nach der Aufsicht
wird lauter. Tausende von Anlegern sind um ihre Ersparnisse geprellt worden. Nicht immer sind die Banken und Berater schuld. Gesunder Menschenverstand hilft meistens schon weiter.
Siehe auch: was bedeutete das "Sachwalter-Urteil" für Versicherungsmakler und Mandanten?
Viel Rendite und kein Risiko geht nicht
Zu gern haben viele Anleger der vollmundigen Versprechen der Anlageberater und Vermögensberater geglaubt. Zweistellige Prozentsätze bei den Rendite-Versprechen waren fast Gang und gebe. Gerne hat der Verbraucher den schönen Grafiken und Hochrechnungen glauben geschenkt.
Garantien kosten Geld
und gehen zu Lasten der Rendite der Unterschied liegt in der Laufzeit. Hat ein 25 Jähriger im Normalfall noch 40 Jahre Zeit um seine Altersvorsorge aufzubauen, wird es bei einem 50 Jährigen schon knapp. Eine "Weisheit" die da sagt, "der Spatz in der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach".
Trennen Sie Sparen und Vorsorge vom Risiko
Policen mit so genannter "mehrfach" Absicherung sind nicht billiger als Einzelpolicen. Werden die Finanzen mal knapp, so kann man wenigstens überlegen welche der vorhandenen Policen für eine Übergangszeit mal ruhen könnten. Haben Sie mehrere Risiken in einer Police, erlischt mit dem ruhen lassen alles was diese Police beinhaltet.
Schutz vor falscher Beratung
kann nur mit einem schriftlichen Beratungsprotokoll bewiesen werden. Der Inhalt eines solchen Beratungsprotokolls sollte so verständlich dargestellt werden, dass ein fremder jeder Zeit versteht was gewollt war. Lassen Sie sich die Beratung schriftlich dokumentieren. Das mit dem Gedächtnisprotokoll haut nicht hin. Wer will nach Jahren noch beweisen was da gesprochen wurde, was Kundenwunsch war und worauf man sich geeinigt hat.
Im Schadensfall kann es schriftlich bewiesen werden
Kommt es doch zu Unstimmigkeiten, so kann schriftlich nachgewiesen werden was des Kundenwunsch war. Dazu müssen Sie das Beratungsprotokoll erhalten haben. Bestehen Sie ausdrücklich auf die Aushändigung dieses Beratungsprotokolls. Fehlerhafte Beratung kann minimiert werden in dem der Kundenwunsch exakt formuliert und schriftlich festgehalten wird. Der Berater sollte das Protokoll unterschreiben. Auch der Kunde kann mit seiner Unterschrift bestätigen dass das seinem Wunsch so entsprochen wurde.
Enthalten sollte das Beratungsprotokoll
den Anlass der Beratung, die Wünsche des Kunden, die Bedürfnisse des Kunden, die Empfehlung des Beraters und die Begründung warum DIESES oder JENES Produkt empfohlen wird.
Verbraucherschutz
die Rentenversicherung und die Bundesregierung
machen Druck um so für mehr Sicherheit für die Verbraucher zu erlangen.- Der Verbraucher muss sich auch seiner Eigenverantwortung bewusst werden. Fragen und noch mal Fragen wenn etwas nicht verständlich war. Es ist immer Ihr Geld um das es geht. Falsche Versicherungen und falsche Kapitalanlagen sind immer zu teuer.
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