19. April 2009
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Versicherungen -
Finanzen
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Wohn-Riester, so gehts.
Seit November 2008 ist die Riester "Versorgung" mit der Wohn-Riester ausgebaut worden. Hauseigentümer und Wohnungseigentümer können damit die Wohn-Riesterförderung in Anspruch nehmen.
Eigene vier Wände nach 2007 erworben?
dann bekommen Sie dafür die gleiche Förderung für sein Darlehen mit Zulagen und Steuervorteilen wie bei einem Riester-Sparvertrag. Im Einzelnen sieht das so aus. Steckt der Besitzer seines Eigenheims die vollen 4 Prozent vom Bruttoeinkommen in die Tilgung eines Wohn-Riester-Darlehen, so erhält er pro Jahr (2009); die Grundzulage von 154 €. dazu kommen pro Kind 185 € dazu und wenn Ihr Kind nach dem 31.12.2007 geboren wurde, dann erhöht sich der Förderbeitrag auf 300 €. Zudem können die Tilgung bis 2.100 € jährlich als Sonderausgaben bei der Steuer geltend gemacht werden.
Wer ist Wohn-Riester berechtigt?
Die erste Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie selber bewohnen. Vermietete Immobilien zählen nicht dazu. Das Darlehen für die selbst genutzte Immobilie muss bis zum 68. Lebensjahr zurückbezahlt, also getilgt sein. Der Wohn-Riester-Vertrag, also der Darlehensvertrag muss vom Bundesaufsichtsamt für das Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert worden sein. Die Zertifizierung garantiert aber lediglich das eingezahlte Geld und die staatliche Förderung. Von Rendite und Ertrag wird hier nichts garantiert.
Rentenalter und Wohn-Riester?
Im Rentenalter werden die geförderten Beiträge besteuert. Vorsicht ist geboten wenn die Zinsen für ein Riester-Darlehen höher liegen als bei einem normalem Hypothekendarlehen. Liegen die Darlehenszinsen niedriger als bei einem herkömmlichen Bau-Darlehen, so können durch die Zulagen, die steuerlichen Begünstigung und durch eine schnellere Tilgung durchaus ein paar tausend Euro eingespart werden.
Zinsen vergleichen
umgekehrt kann durch ein teures Darlehen die ganze Förderung und Steuerersparnis zu Nichte gemacht werden. Bedenken Sie auch; Abschlüsse von Bausparverträgen sind mit Kosten belastet. Diese müssen zwar von den Bausparkassen ausgewiesen werden aber ohne Vergleich von Vertrag zu Vertrag, Bausparkasse zu Bausparkasse kann es teuer werden.
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