24. April 2009
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Versicherungen -
Versicherung News
24.04.2009 Bundestag beschließt Gentest
heute hat der Bundestag mit großer Mehrheit das Gendiagnostik-Gesetz verabschiedet. VERBOTEN sind Gentest`s bei Versicherungen und deren Kunden oder zukünftigen Kunden und Berufseinsteigern wie auch bei Arbeitssuchenden. Ebenfalls verboten sind heimliche Vaterschaftstest zur Feststellung des wirklichen Erzeugers. "keiner darf wegen seiner genetischen Veranlagung benachteiligt werden".
Erkrankungen die durch einen Gentest
dem zukünftigen Versicherungskunden bekannt sind müssen den Versicherungen aber zur Kenntnis gegeben werden. Das bedeutet das alle Erkrankungen, egal woher der Kunde seine Kenntnis erlangt hat, dem Versicherer zur Verfügung gestellt werden müssen. So das Gesetz, damit der Versicherer eine (auch dahingehende) Risikoprüfung vornehmen kann. (ab 300.000 Euro Versicherungssumme kann der Versicherer einen Gentest verlangen)
Der GDV Verband
(Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) teilt mit, das auch zukünftig bei hohen Versicherungssummen kein Gentest verlangt wird. Man nehme das "Nichtwissen" in kauf.
Siehe auch: Das Recht auf Nichtwissen
10 Jahre zähes ringen um den Gentest
damit ist ersichtlich wie schwierig die Materie sich darstellt. Einerseits muss der Schutz der Persönlichkeit des Einzelnen gewahrt sein und bleiben, andererseits muss den Bedürfnissen der Betroffenen Rechnung getragen werden.
Missbrauch der Daten?
Das kein Missbrauch der erlangten Daten betrieben wird ist eine Grundvoraussetzung zum Gentest. Umstritten ist der medizinische Fortschritt für die Zukunft. Können mit Hilfe der Erkenntnis genetischer Daten andere Erkrankungen erkannt werden? Weiter muss bedacht werden, dass es möglicherweise trotz Kenntnis der Erkrankung, keine Heilung gibt.
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