28. April 2009
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Versicherungen -
Finanzen
Ein Testament muss sein
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Die Erbschaftssteuerreform hat viele Fragen aufgeworfen. Zu empfehlen ist es ein Testament zu machen und dieses beim Nachlassgericht zu hinterlegen. Jeder kennt die Suchmeldungen; "Erbe gesucht",- aber auch die Schlagzeilen von Erbstreitigkeiten. 2010 neue Erbrechtsreform
Der "Letzte Wille"
sollte schriftlich festgelegt sein, damit sind Erbstreitigkeiten weitestgehend ausgeschlossen. Es gilt auch, wer nichts von einer Erbschaft weiß, kann auch nicht erben. Fristen sind zu beachten. So muss das Testament komplett handschriftlich geschrieben sein und Ort und Datum sowie die Unterschrift enthalten. Auch ein Testament, welches beim Nachlassgericht hinterlegt ist, kann jederzeit geändert werden.
Erbschaftssteuerreform
die Reform der Erbschaftssteuer hat so manche Änderung gebracht. Klare Verhältnisse im Testament schafft Klarheit und vermeidet möglicherweise einen "Krieg" um die Erbschaft und das Testament. Besondere Wünsche in der Nachlass-Regelung und bei größeren Vermögen sollte dann vielleicht mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. So wäre man möglicherweise beruhigter wenn es um den letzten Willen geht.
Ohne Testament hat der Gesetzgeber
die Erbfolge geregelt. Der Rat: überlegen Sie frühzeitig wie das mit dem Vererben aussehen soll. Nicht nur der Erblasser hat da seine Probleme mit dem Nachlass sondern auch die Erben. Denn auch Erben will gelernt sein. Vererben auch.
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