01. Mai 2009
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Versicherungen -
Finanzen
Ziel ist Transparenz in Vertrieb und Produkt.
Die weltweite Finanzkrise und die Wirtschaftskrise muss zu einem Umdenken und zu einer Neuregelung, Neuordnung der Finanzprodukte und der Vertriebswege solcher Kapitalanlagen und Finanzprodukte gehen. DAS Beratungsprotokoll sollte, ohne Aufforderung - von beiden "Parteien" unterschrieben, eine Selbstverständlichkeit sein.
Banken, Versicherungen und Finanzvertriebe
haben den privaten Anleger oft unzureichend beraten oder gar irreführend beraten. Zu oft wurden Produkte an den Mann an die Frau gebracht von denen der Kunde keinen blassen Schimmer hat auf was er sich da eingelassen hat. Im schlimmsten Fall bis zum Totalverlust. Aber, solange die Honorarberatung nicht fest am Markt etabliert ist wird weiter auf Provisionen und Courtagen geschielt. Andererseits muss auch der Verbraucher seinen Teil dazu beitragen und die Honorarberatung annehmen.
Ziel der Transparenz
soll sein, das leicht verständliche Informationsblätter dem Kunden die Anlageprodukte erklären. Hier muss angemerkt werden: "die Worte hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube". Mit der Einführung der neuen EU-Vermittlerrichtlinien und der hunderte von Seiten "Kleingedrucktes" ist der Verbraucher eher verwirrt den aufgeklärt.
EU-Regelung und Bundesministerin
Brigitte Zypries wollen das Produkt übergreifend geregelt wissen. So sollen für fondsgebundene Versicherungen, Zertifikate, Investments, etc. ein gerüttelt Maß an Publikationspflicht, Investorenschutz, Offenlegungspflicht wie die Kostenstruktur, die Gewinnchancen oder das Verlustrisiko dokumentiert werden. Siehe auch: die größten Versicherung- und Finanzskandale
Einheitliches Regelwerk in der EU
so sieht Frau Bundesministerin Brigitte Zypris darin ein wesentliches Element für einen funktionierenden Kapitalmarkt aller Mitgliedsstaaten zum Wohle des Verbrauchers. Diese Vertriebsregeln und Beratungsregeln sollen Regeln für die Richtlinien für alle Finanzprodukte, Verbraucheranlageprodukte werden. Das bedeutet im Klartext, egal welches Finanzprodukte sie erwerben, die Standards der Informationspflicht ist in jedem EU-Land identisch.
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und ihre Empfehlung: Achten Sie auf das Beratungsprotokoll. Hier sollten Sie immer darf bestehen und es sollte immer Ihre Wünsche, Ziel, Absichten für die Anlage und deren Bestimmung aufweisen. Zum Beispiel; Altersvorsorge und Sicherheit, spekulativ minimal, spekulativ mittelmäßig, davon maximal in Prozent oder hochspekulativ. Lassen Sie das Beratungsprotokoll immer vom Berater unterschreiben und nehmen Sie das Original mit. Nur so können Sie noch nach Jahren Ihre Wünsche und Anlageziele beweisen.
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