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Sozialversicherungsrechtlicher Status

auch in 2009 aktuell und wichtig.

Im Rahmen einer versicherungsrechtlichen Beurteilung können zu Unrecht entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu­rückgefordert werden. Zu diesem Zweck muss vom Sozialversicherungsträger bzw. der zuständigen Einzugsstelle festgestellt werden, dass die betreffende Person nicht abhängig beschäftigt ist und damit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Seit dem 01.01.2008 gilt für die Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Beiträgen zur Rentenver­sicherung eine Verjährungsfrist von 4 Jahren vor. Das heißt, die nach Ablauf der Verjährungsfrist zu Un­recht gezahlten Beiträge können nicht mehr erstattet werden. Sie gelten nach dem Gesetz als zu Recht entrichtet. Für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung galt bereits vor dem 01.01.2008 eine Verjährungsfrist von 4 Jahren.

Umgekehrt kann aber trotz langjähriger Beitragszahlung die Inanspruchnahme von Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung abgelehnt werden, sofern im Einzelfall kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorlag, d.h. der/die Einzelne nicht sozialversicherungspflichtig ist/war.

Bereits seit dem 1. Januar 2005 müssen Arbeitgeber und Abrechnungsstellen in der Anmeldung eines Beschäftigungsverhältnisses angeben, ob ein Beschäftigter geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH oder Ehegatte bzw. Lebenspartner des Arbeitgebers ist. Aufgrund dieser Angabe in der Anmeldung wird zwar ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Es besteht in der täglichen Praxis aber grundsätzlich Beratungsbedarf um einerseits das gewünschte Ergebnis dieser obligatorischen Prüfung und andererseits Rechtssicherheit im Hinblick auf den konkreten Einzelfall zu erreichen.

- Sozialversicherungspflicht von

· angestellten Familienangehörigen

· Geschäftsführer von Familien-GmbHs

· Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH

· Fremdgeschäftsführern einer GmbH

· Mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH

- Gestaltungsmöglichkeiten und -Ansätze

Mit freundlicher Genehmigung: Kanzlei F. E. L. S,- Marthastraße 16,- 90482 Nürnberg

Professor Josef Koblitz „Information ist die Reduktion von Ungewissheit.“

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