19. Mai 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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1.) gesetzliche Rente
19,9 Prozent vom Brutto fließt in die gesetzliche Rentenversicherung.
Diese 19,9 Prozent teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50 Prozent (2009)
Die Beiträge der Zukunft sind eher ungewiss.
Aus diesen Beitragseinnahmen plus des Bundeszuschusses (also Steuergelder)
werden die heutigen Renten bezahlt. Das nennt man Umlageverfahren.
Rücklagen gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung fast keine.
Aktuell sollen es ca. 1/2 Monat sein. Allerdings werden von den Rententrägern nicht nur Renten bezahlt sondern auch diverse Rehamaßnahmen.
2.) betriebliche Altersvorsorge
bei näherer Betrachtung ist die betriebliche Altersvorsorge älter als die gesetzliche Rentenversicherung, nämlich 150 Jahre.
Da bringt es die Gesetzliche auf gerade mal auf 125 Jahre.
Eine betriebliche Altersvorsorge ist immer dann möglich, wenn auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ein Teil der Lohn in eine Altersvorsorge gesteckt wird.
Geregelt ist das ganze im Betriebsrentengesetz unter § 1 (BetrAVG)
Die betriebliche Altersvorsorge enthält 5 (6) Durchführungswege.
Der Arbeitgeber bestimmt welcher dieser Durchführungswege begangen wird.
Ebenso bleibt es seiner Entscheidung überlassen ob er sich als Arbeitgeber an den Beitragszahlungen beteiligen will.
3.) private Altersvorsorge
hierunter kann man alles verstehen, was der Kapitalbildung auf reiner privater Initiative beruht dass fängt beim Erwerbe der Immobilie an, kann auch eine Riester Rente sein,
ebenso eine Rürup Rente, die Wohn Riester Anlage, Aktienfonds, Sparpläne, Beteiligungen, Fondsanteile wie auch wilde Börsenspekulationen.
Eine allgemein Anlageempfehlung zur Altersvorsorge kann nicht ausgesprochen werden.
Diese Beratung kann nur in einem persönlichen Gespräch erfolgen in dem die persönlichen Wünsche und die Lebensplanung des Kunden berücksichtigt werden. Eine vorangegangene Rentenkontenklärung wäre wünschenswert,
da mit diesen dann vorhandenen Zahlen durch den gesetzlichen Rententräger, die Lücken zur Altersrente und der
Berufsunfähigkeitsrente, wie auch der Erwerbsunfähigkeitsrente als auch der Witwenrente, Witwerrente und Waisenrente berechnet werden können. Siehe auch: Dienstleistung und wir wir als Versicherungsmakler das verstehen.
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