20. Mai 2009
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Versicherungen -
Finanzen
Dübbert & Partner DAS Netzwerk. für Ihre Fragen, am Telefon: 030 36 44 99 91 oder über das Kontaktformular
VORSICHT beim Erteilen
von Konto-Vollmachten. Versicherungsmakler will vom Kunden Kontovollmacht? Es gibt keinen halbwegs logischen Grund warum ein Versicherungsmakler von seinem Kunden einen Kontovollmacht haben will. Bedenken Sie immer, der Bevollmächtigte kann auf Ihrem Konto schalten und walten wie er will. Besonders ältere Menschen sollten sich davor in acht nehmen solche Vollmachten zu erteilen.
Seltsame Dinge geschehen. Da versichert ein Versicherungsmakler einen Kunden und der selbe Versicherungsmakler wünscht vom Kunden eine Kontovollmacht. Plötzlich erfolgen Buchungen vom Kundenkonto welche der Versicherungsmakler getätigt hat an eine dritte Person. Selbst wenn der Betrag anschließen wieder vom Makler zurück überwiesen wurde, es bleibt eine unsaubere Geschichte. Also hüten Sie sich Kontovollmachten zu erteilen. Ist das Geld erstmal weg, dürfte es schwer sein es wieder zurück zu bekommen.
Versicherungen und Co.
buchen entweder von Ihrem Konto per Einzugsermächtigung ab oder Sie als Versicherungsnehmer richten einen Dauerauftrag ein. Die dritte Möglichkeit, Sie überweisen die geforderten Versicherungsbeiträge selber. Was oft lästig ist, besonders bei monatlicher Zahlungsweise. Kein ehrlicher Versicherungsmakler wird bei Ihnen als Kunde Versicherungsbeiträge kassieren.
Also Fazit von solchen "Machenschaften"
geben Sie nie einem Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder einer anderen fremden Person eine Kontovollmacht. Das Argument "es könnte Ihnen ja was passieren", zieht wirklich nicht. Jeder hat sicherlich eine Person ihres Vertrauens dem er für die Notfälle des Leben eine Vollmacht ausstellen kann, die nur dann zu tragen kommt, wenn Sie nicht mehr Handlungsfähig wären. Also bei Unfall, altersbedingter Demenz, Pflegebedürftigkeit, oder einer schweren Erkrankung, etc.
Sicher ist Sicher
hinterlegen Sie doch beim Rechtsanwalt ein Kuvert in dem alle notwendigen Anweisungen für den Fall der Fälle enthalten sind, am besten zusammen mit Ihrem Testament. So können Sie sicher sein, dass keine Unbefugten vor der Notwendigkeit davon Gebrauch machen kann. Auch hier sollte immer gelten: "Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste". Eine Kontovollmacht ist wie ein Freibrief, im schlimmsten Fall haben Sie den Schaden und Ihr Geld ist weg. Werden Sie misstrauisch und hellhörig wenn ein Versicherungsmakler von Ihnen als Kunde eine Kontovollmacht haben will.
Siehe auch: Vorsicht vor falschen Rentenberatern
Siehe auch: Vorsicht vor falschen Anlageberatern
Es gibt keine vernünftige Erklärung dafür und kein logisches Argument.
Haben Sie Fragen zu Vollmachten, zum Testament und zu Verfügungen, unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne weiter.
Wie als DAS Netzwerk für Versicherungsmakler brauchen keine Kontovollmacht von Ihnen. Wir beraten Sie in allen Versicherungsfragen, der Altersvorsorge, Bausparen, und Kapitalanlagen. Sicher ist Sicher.
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