22. Mai 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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Riester "für alle Lebenslagen"?
Private Altersvorsorge gegen Altersarmut mit Riester? Wir als Versicherungsmakler stellen Ihnen die Möglichkeiten vor, die Entscheidung müssen Sie treffen. Die Grundvoraussetzung für einen Riester Vertrag auf Basis der "Partnerförderung" ist, dass ein Ehepartner eine zulagenberechtigte Person ist.
Was ist eine zulagenberechtigte Person?
Jeder der als Angestellter rentenversicherungspflichtige Beiträge an die Rententräger bezahlt und unter bestimmten Voraussetzungen auch Selbständige mit rentenpflichtigen Beiträgen, so zum Beispiel Lehrer. Auch zu den Riester-Förderwürdigen gehören Beamte.
Die zulagenberechtigte Person muss einen Riester Vertrag unterhalten
Dann, kann der nicht berufstätige Ehepartner von dem Riester Vertrag des Ehepartners profitieren. Das ganze nennt sich dann; Partnerförderung (auch wenn das Wort "Partner" hier eindeutig dem EHEpartner zuzuordnen ist). Diese Partnerförderung ist Bestandteil der Vorsorge mit der Riester Rente. Dadurch erhöt sich die spätere Altersrente für Frauen zwar nicht wesentlich, aber eine Überlegung könnte es wert sein.
Und wie wird es gemacht mit der Riester Partner Förderung?
Voraussetzung ist, dass der gewerbsmäßig tätige Ehepartner mindestens 4 Prozent seines Bruttoeinkommens in den Riester Vertrag steckt. Der nicht erwerbstätige Hausmann, die Hausfrau muss einen eigenen Riester Vertrag abschließen. darauf erhält der Ehepartner automatisch die Kinderförderung (2009) 185 Euro und die eigene Förderung von (2009) 154 Euro. Für ein 2008 geborenes Kind gibt es nochmals 300 Euro einmalig dazu.
Erziehungszeit
Aber Vorsicht, ist die Ehefrau nach der Geburt des Kindes 3 Jahre (Erziehungszeit) zu hause, muss sie mindestens 5 € im Monat oder 60 € pro Jahr, um den vollen Förderbetrag zu erhalten, einzahlen. Denn: diese drei Jahre ist die Ehefrau ja noch Angestellte.
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