29. Mai 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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Kurze Ehezeiten die durch Tod
bendet ist fragwürdig. Der Hintergrund zu dieser immer wieder aufgeworfenen Frage ist dieser. Heiratet ein Paar weil der andere Partner nicht mehr lange zu leben hat, prüfen die Rentenkassen ob der Verdacht einer "Versorgungsehe" gegründet ist.
Der Rententräger
sichert dem überlebenden Partner eine Witwenrente, Witwerrente zu. Die Voraussetzung ist eine vor dem Standesamt geschlossene Ehe. Heiratet ein Paar also kurz vor dem Tod des dann Ehepartners, vermutet der Rententräger das die Ehe nur deswegen geschlossen wurde um dem überlebenden Ehepartner eine Versorgung, in diesem Fall ein gesetzliche Witwenrente oder Witwerrente zu sichern. "Versorgungsehe". Zirka 850.000 Männer haben Anspruch auf Witwer Rente
Persönliche Situation ist zu beachten
Diese persönlichen Situationen können vielfältig sein. Beispielsweise das eine Eheschließung, aus den unterschiedlichsten Gründen, immer wieder verschoben werden musste. Etwa durch die Behandlung einer Krankheit, Unfall, berufliche Termine die unausweichlich nicht verschoben werden konnten, etc.
Die Einzelfallprüfung ist erforderlich
Eine Ablehnung der Witwenrente oder Witwerrente bedeutet keine Endgültigkeit. Vielmehr muss der überlebende Ehepartner glaubhaft erklären können warum eine Eheschließung erst kurz vor dem Tod möglich war. Hat der überlebende Ehepartner zum Beispiel selber auskömmliche Rentenansprüche, bestand schon über eine längere Zeit eine Ehe ähnliche Gemeinschaft, und so weiter.
Meistens endet das vor dem Bundessozialgericht
Mit dem Urteil ist der Rententräger dann entweder dazu verpflichtet den Hinterbliebenen Ehepartner die Witwenrente, Witwerrente zu bezahlen oder es wird die Vermutung der "Versorgungsehe" bestätigt und der Rententräger ist von der Rentenzahlung frei.
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