01. Juni 2009
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Versicherungen -
Von Frau zu Frau
Altersvorsorge speziell für die Frau
Die Ruhestandsplanerin
wie eigentlich jeder andere Zugewinn auch, nur Riester hat noch eine besondere "Spezialität" parat. Beim sogenannten Versorgungsausgleich wird auch "Riester" geteilt. Der Zugewinn im privaten Bereich ist die eine Geschichte. Der Versorgungsausgleich in der Rente eine ganz andere "Geschichte".
der Versorgungsausgleich
bezieht sich auf die gesetzliche Rentenversicherung und seit Einführung der Riester Rente (2002) eben auch auf die Riester Rente. So hat eine Erhebung des Statistischen Bundesamtes ergeben, dass besonders Frauen davon profitieren. Das ist fast logisch, da die meisten Frauen nach der Mutterschaft ein paar Jahre zu Hause bleiben. (oder gänzlich aus dem Berufsleben ausscheiden)
In Westdeutschland werden rund 35 Prozent
der Rentenansprüche. Für die geschiedenen Frauen aus dem Versorgungsausgleich abgeleitet. Bei den Ostdeutschen Frauen sind es gerade mal 18 Prozent. Ostfrauen haben von je her (meistens) gearbeitet. 2006 wurden so ca. 500.000 “Neurentner” durch den Versorgungsausgleich “beglückt”. Die überwiegende Anzahl davon waren Frauen. Das wiederum bedeutet, im Durchschnitt haben 218 Euro Rente den Besitzer gewechselt.
Klartext: Der sozial Stärkere hat dem sozial schwächerem Ehepartner, 218 Euro Rente abgegeben. Was der eine Ex-Ehepartner nun mehr Rente hat, hat der andere Ex-Ehepartner, durch den Versorgungsausgleich, logischerweise weniger Rente.
Siehe auch: Altersarmut durch die Rentenlüge
Riester Förderung
“die Riester Rente, 100 Fragen, 100 Antworten” sagt folgendes; “auch Ehepartner, bei denen nur ein Ehepartner förderungswürdig ist, besteht die Möglichkeit dass beide Partner die Zulagen erhalten. Der ursprünglich nicht förderberechtigte Ehegatte leitet seine Zulagenberechtigung dann vom förderberechtigten Ehegatten ab und muss dafür keine Beiträge aus eigenen Mittel leisten. Beide Ehegatten erhalten in diesem Fall die Grundzulage”.
Siehe auch: "Riester Rente macht Riester reich"
Risiko der Riester “Kostgänger”
ist dann die Ehescheidung. Folgen: die Riester Förderung entfällt um die bereits erhaltenen Zulagen und die Förderung muss zurück gezahlt werden.
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