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Wer Angehörige pflegt

erhöht den eigenen Rentenanspruch. Der Rententräger muss das aber wissen. Also schnell einen formlosen Antrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund stellen und ab die Post.

Siehe auch: Altersarmut durch die Rentenlüge

Unterlagen für den Rententräger

Die Sprecherin der Rentenversicherung Gabriele Chlopczik meint dazu; der Antrag muss schriftlich mit der eigenen Rentenversicherungsnummer versehen sein. Eine Kopie des Pflegebescheids des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) aus dem die Pflegestufe hervor geht sollte beigelegt werden. Von der Höhe der Pflegestufe hängt auch die Höhe der Einstufung für die Rentenansprüche ab. Der Pflegebedürftige muss auch nicht zwingend ein Familienangehöriger sein. Der Pflegebedürftige muss aber in seiner häuslichen Umgebung gepflegt werden.

Beispiel-Berechnung für die Rente

Wenn eine Person eine andere pflegt, mindestens 14 Stunden in der Woche, so hat diese Person einen Rentenanspruch. Ausnahme, die pflegende Person darf in ihrem "eigenen Job" nicht mehr als 30 Stunden die Woche tätig sein. Bei Selbständigen entfällt dieser Rentenanspruch. Beispiel: pflegt eine Person eine andere Person, 21 Stunden in der Woche, wird der Rentenanspruch so gerechnet als würde die pflegende Person ca. 16.000 Euro im Jahr verdienen. Damit erhöht sich die gesetzliche Rente für den Pflegenden um ca. 14 Euro pro Monat.

Antrag stellen, Rente sichern

Pflegen Sie eine Person in seiner häuslichen Umgebung und bezieht der Pflegebedürftige Geld aus der Pflegeversicherung so sollten Sie sofort aktiv werden. Rückwirkend kann kein Rentenanspruch geltend gemacht werden. Also erst mit Ihrem Antrag an die Rententräger.

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